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AG Wetzlar, 27.04.2010 - 30 C 1615/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht
Verfahrensgang
- AG Wetzlar, 27.04.2010 - 30 C 1615/08
- LG Limburg, 06.05.2011 - 3 S 144/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 7 U 146/06
Lieferung von Fensterdekorationen als Werklieferungsvertrag; Anwendung der …
Auszug aus AG Wetzlar, 27.04.2010 - 30 C 1615/08
Auch das Brandenburgische Oberlandesgericht kam in seiner Entscheidung vom 03.06.2009 (7 U 146/06) zu dem Ergebnis, das bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschrift des § 651 Satz 1 BGB die Lieferung in Artikel 1 IV der Kaufrichtlinie eine Eigentumsübertragung nicht voraussetzt (…a.a.O.Rd. Nr. 19 z.ü.J.). - BGH, 23.07.2009 - VII ZR 151/08
Zum Anwendungsbereich von § 651 BGB
Auszug aus AG Wetzlar, 27.04.2010 - 30 C 1615/08
In seiner Entscheidung vom 23.07.2009, Az: VII ZR 151/08, hat der Bundesgerichtshof klar gestellt, das auf Grund der durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 neugefassten Vorschrift von dem Anbindungsbereich des Werkvertragsrechts ausweislich der Begründung zum Entwurf des Gesetzes im wesentlichen die Herstellung von Bauwerken, reine Reparaturarbeiten und die Herstellung nicht -körperliche Werke, wie zum Beispiel die Planung von Architekt oder die Erstellung von Gutachten erfasst bleiben.
- LG Limburg, 06.05.2011 - 3 S 144/10
Im Hinblick auf die Geltung des § 381 Abs. 2 HGB ist "Veränderung" von …
Das am 27.4.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wetzlar - Aktenzeichen: 30 C 1615/08 (30) - wird abgeändert.