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AG Wiesbaden, 04.09.2020 - 92 C 287/20 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Verwaltersonderhonorar wegen Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren - Wer zahlt die Kosten? - Zur erstattung zuviel gezahlter Hausgelder nach erfolgreicher Anfechtungsklage; §§ 28 WEG a.F.; 43 Nr. 3 WEG; 812 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erstellung einer fehlerhaften Jahresabrechnung macht schadensersatzpflichtig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17
Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der …
Auszug aus AG Wiesbaden, 04.09.2020 - 92 C 287/20
Die Erstellung einer fehlerhaften Jahresabrechnung stellt eine Verletzung der Pflichten des Verwaltervertrags dar, die den Verwalter gemäß § 280 BGB grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet (s. LG Berlin Urteil vom 22.06.2018 Az. 85 S 23/17 WEG).