Rechtsprechung
AG Wiesbaden, 12.03.2013 - 92 C 4921/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 568 BGB
- IWW
- JurPC
Erfüllung des Schriftformerfordernis bei Übersendung einer Kopie eines mittels EGVP eingereichten Schriftsatzes
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Formunwirksame Kündigung eines Mietverhältnisses im anhängigen Gerichtsverfahren durch elektronisch übermittelten Schriftsatz (EGVP); § 568 Abs. 1 BGB
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Erfüllung des Schriftformerfordernisses zur Kündigung eines Mietvertrags durch mittels EGVP eingereichtem Prozessschriftsatz
- info-it-recht.de
Kein Schriftformerfordernis i. S. d. § 568 Abs. 1 BGB durch Übersendung einer Kopie eines Schriftsatzes mittels EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 568 Abs. 1
Einhaltung des Schriftformerfordernis des § 568 Abs. 1 BGB bei Übersendung einer Kopie eines mittel EGVP eingereichten Schriftsatzes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung mit EGVP eingereicht: Schriftform nicht gewahrt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einhaltung des Schriftformerfordernis des § 568 Abs. 1 BGB bei Übersendung einer Kopie eines mittel EGVP eingereichten Schriftsatzes
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach -EGVP - soll die Arbeitsabläufe nicht nur in der Justiz vereinfachen.
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Keine wirksame Schriftsatzkündigung bei Verwendung von EGVP
Papierfundstellen
- NZM 2013, 424
- ZMR 2013, 642
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.1986 - V ZR 41/86
Kostenberechnung bei Erledigung der Hauptsache - Verfassungsmäßigkeit einer …
Auszug aus AG Wiesbaden, 12.03.2013 - 92 C 4921/12
Hat der Prozessbevollmächtigte des Vermieters die Kündigung selbst ausgesprochen und führt dieser als Rechtsanwalt den Prozess selbst, so wird dem Formerfordernis im Allgemeinen auch dann genüge getan, wenn der Anwalt den Beglaubigungsvermerk auf der Abschrift des Schriftsatzes unterschrieben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 04.07.1986, V ZR 41/86, zitiert nach Juris, Randziffer 16 und 17 der Juriszitierung;… Sternel, Mietrecht aktuell 4. Auflage, Randnummer X 38;… Zöller ZPO, 29. Auflage, § 133 Randziffer 1).