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   AG Wiesbaden, 15.10.2019 - 93 C 2508/19 (17)   

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AG Wiesbaden, 15.10.2019 - 93 C 2508/19 (17) (https://dejure.org/2019,36693)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 15.10.2019 - 93 C 2508/19 (17) (https://dejure.org/2019,36693)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - 93 C 2508/19 (17) (https://dejure.org/2019,36693)
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  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Wiesbaden, 15.10.2019 - 93 C 2508/19
    Beim Moduswert kann es nämlich schon dann zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Moduswert bilden (so auch OLG Celle: NJW-RR 2012, 802, 806).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Wiesbaden, 15.10.2019 - 93 C 2508/19
    Allerdings hat sich die Geschädigte auf einen Mietwagen eingelassen, der zwei Klassen unter dem geschädigten PKW liegt, so dass eine Vorteilsangleichung vorliegend nach freier richterlicher Schätzung gemäß § 287 ZPO nicht stattzufinden hat (BGH, Urteil vom 5.3, 2013 - VI ZR 245/11; NZV 2013, 383, 386).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14

    Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer

    Auszug aus AG Wiesbaden, 15.10.2019 - 93 C 2508/19
    im Gegensatz zu OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.2016 (1 U 231/14, BeckRS 2016, 17627) werden diese Nachteile der Fraunhoferliste nicht als derart überwiegend betrachtet, dass allein die Schwackeliste herangezogen werden muss.
  • OLG Köln, 14.07.2016 - 15 U 27/16
    Auszug aus AG Wiesbaden, 15.10.2019 - 93 C 2508/19
    "Die Verwendung beider Listen zur Begründung der richterlichen Schätzung ist sachgerecht (so auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541, OLG Köln, Urteil vom 14.07.2016 zum Aktenzeichen 15 U 27/16; OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.8. 2011 - 1 U 27/1 N, Obschon die Erhebungen nach der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste im Grundsatz jeweils einzeln als geeignete Schätzgrundlagen anerkannt sind (BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 353/09), führen die zum Teil deutlichen Unterschiede der Erhebungsergebnisse und die aus der Vielzahl von Fällen nach 8 291 ZPO bekannten Mängel bei der Erhebung der Daten dazu, dass die Heranziehung nur einer der beiden Listen als Schätzungsgrundlage nicht angemessen erscheint.
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus AG Wiesbaden, 15.10.2019 - 93 C 2508/19
    "Die Verwendung beider Listen zur Begründung der richterlichen Schätzung ist sachgerecht (so auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541, OLG Köln, Urteil vom 14.07.2016 zum Aktenzeichen 15 U 27/16; OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.8. 2011 - 1 U 27/1 N, Obschon die Erhebungen nach der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste im Grundsatz jeweils einzeln als geeignete Schätzgrundlagen anerkannt sind (BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 353/09), führen die zum Teil deutlichen Unterschiede der Erhebungsergebnisse und die aus der Vielzahl von Fällen nach 8 291 ZPO bekannten Mängel bei der Erhebung der Daten dazu, dass die Heranziehung nur einer der beiden Listen als Schätzungsgrundlage nicht angemessen erscheint.
  • LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 249/09

    "Normaltarif" für den Ersatz von Mietwagenkosten als der aus dem Durschnitt der

    Auszug aus AG Wiesbaden, 15.10.2019 - 93 C 2508/19
    Insoweit hat das LG Köln (Urteil vom 12.05.2010 - 13 S 249/09, BeckRS 2010, 14288) ausgeführt: "Trotz der dargestellten Sachlage, wonach bei einer isolierten Anwendung einer der beiden Listen ihre jeweilige Eignung als Schätzgrundlage durchaus in Zweifel gezogen werden könnte, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens (sei es von Amts wegen über § 144 ZPO) nicht geboten, da im Ergebnis eine geeignete Grundlage für eine Schadensschätzung durch die einfache mathematische Kombination beider Schäfzgrundlagen - wie oben gezeigt - gegeben ist.
  • LG Bonn, 26.06.2009 - 15 O 7/09

    Unfallersatztarif, Erforderlichkeit der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Wiesbaden, 15.10.2019 - 93 C 2508/19
    Das Gericht zieht zur der oben genannten Berechnung nicht den Modus-Wert aus der Schwackeliste heran (so LG Bonn NZV 2010, 245, 247), sondern den Wert des arithmetischen Mittels.
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Auszug aus AG Wiesbaden, 15.10.2019 - 93 C 2508/19
    "Die Verwendung beider Listen zur Begründung der richterlichen Schätzung ist sachgerecht (so auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541, OLG Köln, Urteil vom 14.07.2016 zum Aktenzeichen 15 U 27/16; OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.8. 2011 - 1 U 27/1 N, Obschon die Erhebungen nach der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste im Grundsatz jeweils einzeln als geeignete Schätzgrundlagen anerkannt sind (BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 353/09), führen die zum Teil deutlichen Unterschiede der Erhebungsergebnisse und die aus der Vielzahl von Fällen nach 8 291 ZPO bekannten Mängel bei der Erhebung der Daten dazu, dass die Heranziehung nur einer der beiden Listen als Schätzungsgrundlage nicht angemessen erscheint.
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