Rechtsprechung
AG Wiesbaden, 16.01.2004 - 93 C 5938/03 - 40 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zvi-online.de
BDSG §§ 35, 23, 29
Zulässigkeit der Speicherung des verspäteten Ausgleichs eines aufgelösten Kontos durch die SCHUFA - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 30.06.2006 - 1 S 74/05
Bankenhaftung bei Übermittlung von Negativdaten an die Schufa: Zulässige …
In der Rechtsprechung werden Kredit- oder Kontokündigungen als sog. "weiche" Negativmerkmale für die Bonität eines Kunden bezeichnet, deren Übermittlung an die Schufa zulässig ist, sofern der Forderungsbetrag über einer Bagatellgrenze liegt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.11.2004, Az. 23 U 155/03, zitiert nach JURIS,- Forderung in Höhe von EUR 10.000,-- ist jedenfalls nicht geringfügig; Bayerisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.09.200 1, Az. 1 U 62/0 1, zitiert nach JURIS - bei einer offenen Forderung in Höhe von DM 233,-- sei eine Meldung zulässig; AG Wiesbaden, Urteil vom 16.01.2004, Az. 93 C 5938/03-40 und 93 C 5938/03, zitiert nach JURIS - Meldung eines zögerlichen Ausgleichs nach Schließung eines Girokontos mit einem Sollsaldo von EUR 650,--).