Rechtsprechung
AG Wiesbaden, 21.05.2019 - 417 VI 1875/18 G |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 2270 BGB, § 2352 BGB
Nachträgliche Änderung bindend gewordener letztwilliger Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament durch Erbvertrag des längstlebenden Ehegatten mit den testamentarischen Schlusserben und den vormals ausgeschlossenen gesetzlichen Erben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Können sich die Erben über das Testament hinwegsetzen?
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 29.05.2019 - 4 O 242/18 Die Klage
Erbscheinserteilungsverfahren - Festsetzung des Geschäftswerts
Die Klage Pflichtteilsergänzungsanspruch - Feststellungsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen Dritten AG Bielefeld - Az.: 409 C 30/18 - Urteil vom 17.05.2019 Es wird festgestellt, Erbvertrag - nachträgliche Änderung einer bindend gewordenen letztwilligen Verfügung AG Wiesbaden - Az.: 417 VI 1875/18 G - Beschluss vom 21.05.2019 Die aufgrund Rechtsschutzbedürfnis eines Pflichtteilsgläubigers für Auskunftsklage LG Frankfurt - Urteil vom 29.05.2019 - Az.: 2-04 O 242/18 Die Klage wird Unwirksamkeit der teilunentgeltlichen Verfügung eines befreiten Vorerben OLG Frankfurt - Az.: 20 W 76/19 und 20 W 77/19 - Beschluss vom 06.06.2019 Die Erbeinsetzung - Abgrenzung Nacherbenanwartschaftsrechts von der Ersatznacherbschaft OLG Köln - Az.: I-26 U 67/18 - Urteil vom 26.06.2019 Auf die Berufung des Pflichtteilsanspruch - Anspruch auf Nachbesserung eines notariellen Nachlassverzeichnisses LG Bonn - Az.: 5 S 18/19 - Urteil vom 03.07.2019 Auf die Berufung der Beklagten weitere Erbrechts-Urteile .