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   AG Wiesbaden, 26.04.2013 - 93 C 850/13   

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https://dejure.org/2013,8461
AG Wiesbaden, 26.04.2013 - 93 C 850/13 (https://dejure.org/2013,8461)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 26.04.2013 - 93 C 850/13 (https://dejure.org/2013,8461)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 26. April 2013 - 93 C 850/13 (https://dejure.org/2013,8461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 13 GG, § 19 Abs 2 StromGVV, § 21 NAV
    Darlegungslast zur Begründung der Grundversorgung. Es besteht kein eigenes Zutrittsrecht des Grundversorger es zum Zweck der Stromunterbrechung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast zur Begründung der Grundversorgung. Es besteht kein eigenes Zutrittsrecht des Grundversorger es zum Zweck der Stromunterbrechung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12

    Klagebefugnis des Stromliferanten und Gaslieferanten auf Duldung der

    Auszug aus AG Wiesbaden, 26.04.2013 - 93 C 850/13
    b) Aus § 19 StromGVV ergibt sich kein eigenes Zutrittsrecht des Grundversorgers (zumindest insoweit auch OLG Celle, Beschluss vom 20.08.2012, AZ: 13 W 56/12 Rn.13 - zitiert nach juris).

    Die Norm sieht ein Zutrittsrecht für den Netzbetreiber (zumindest insoweit auch OLG Celle, Beschluss vom 20.08.2012, AZ: 13 W 56/12 Rn.14 - zitiert nach juris) nicht aber auch für die Klägerin zum Zwecke der Unterbrechung des Anschlusses vor.

    Es würde einen Widerspruch darstellen, wenn man einerseits ein eigenes Recht des Grundversorgers auf Zugang zum Zwecke der Energieunterbrechung verneint (s.o. Ziffer II.), das Zutrittsrecht des Verteilnetzbetreibers bejaht und sodann meint, der Grundversorger würde ein eigenes Recht wahrnehmen, wenn er beantragt, dass der Zutritt durch den Beauftragten des Verteilnetzbetreibers geduldet werden müsse (OLG Celle, Beschluss vom 20.08.2012, AZ: 13 W 56/12 Rn.7 und 15 - zitiert nach juris).

    Denn der - ggf. konzernfremde - Lieferant ist im Regelfall Schuldner der Netzentgelte und trägt daher allgemein das Risiko der Nichtzahlung durch den Kunden (OLG Celle Beschluss vom 20.08.2012, AZ: 13 W 56/12 Rn.21 - zitiert nach juris).

  • LG Siegen, 25.07.2011 - 3 T 2/11

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Energieversorgers gegen den

    Auszug aus AG Wiesbaden, 26.04.2013 - 93 C 850/13
    d) Die Klägerin kann ihren Anspruch nicht auf § 241 II BGB stützen (LG Siegen , Beschluss vom 25. Juli 2011 - 3 T 2/11).
  • LG Lüneburg, 16.04.2012 - 4 O 283/11

    Zutrittsrecht; Grundversorger

    Auszug aus AG Wiesbaden, 26.04.2013 - 93 C 850/13
    Die Klägerin macht ein allein der Verteilnetzbetreiberin zustehendes Zutrittsrecht in eigenem Namen geltend (LG Lüneburg, Beschluss vom 16.04.2012; AZ: 4 O 283/11 zitiert nach juris).
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