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AG Wiesloch, 14.04.2004 - 1 M 297/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesloch, 14.04.2004 - 1 M 297/04
- LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04
Wird zitiert von ...
- LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04
Unzulässigerklärung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Unbestimmtheit der …
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wiesloch vom 14.04.2004 (AZ: 1 M 297/04) wird dieser dahingehend abgeändert, dass die durch OGV H am 18.02.2004 vorgenommenen Vollstreckungsmaßnahmen für unzulässig erklärt werden und OGV H angewiesen wird, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 07.11.2001 (5 0 28/01) einzustellen und das Vollstreckungsprotokoll vom 18.02.2004 dahingehend zu ändern, dass Annahmeverzug nicht festgestellt werden konnte.Das Vollstreckungsgericht hat nach Anhörung der Gläubigerin mit Beschluss vom 14.04.2004 (AS. 95; Aktenzeichen 1 M 297/04) die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt, weil das zugrunde liegende Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweise.