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   AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15   

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https://dejure.org/2016,12703
AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15 (https://dejure.org/2016,12703)
AG Wilhelmshaven, Entscheidung vom 10.02.2016 - 6 C 448/15 (https://dejure.org/2016,12703)
AG Wilhelmshaven, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 6 C 448/15 (https://dejure.org/2016,12703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Haftung der Erben für Hausgeldforderungen

  • kanzlei-kotz.de

    WEG - Haftung des Erben für Hausgeldforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hausgeld schuldet, wer zum Fälligkeitszeitpunkt im Grundbuch steht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hausgeld schuldet, wer zum Fälligkeitszeitpunkt im Grundbuch steht! (IMR 2016, 521)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Auszug aus AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15
    Die Kostentragungspflicht für den veräußernden Wohnungseigentümer endet erst mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch (BGH 87, 138; 107, 285; 131, 228; NJW 1994, 3352; Düsseldorf NZM 2001, 198; ZWE 2001, 77).

    Zum anderen besteht schon kein Bedürfnis für eine analoge Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG, da der im Grundbuch eingetragene Eigentümer die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums auch dann noch zu tragen hat, wenn er das Wohnungseigentum veräußert, nicht mehr nutzt und für den Erwerber schon eine Auffassungsvormerkung eingetragen wurde (BGHZ 87, 138 ff).

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00

    Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum für Zahlungsrückstände des

    Auszug aus AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15
    Die Kostentragungspflicht für den veräußernden Wohnungseigentümer endet erst mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch (BGH 87, 138; 107, 285; 131, 228; NJW 1994, 3352; Düsseldorf NZM 2001, 198; ZWE 2001, 77).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

    Auszug aus AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15
    Selbst wenn die Wohnungen ausschließlich durch Frau ### genutzt würden und der Teilerbauseinandersetzungsvertrag wirksam zustande gekommen wäre, kommt eine Haftung des "werdenden", "faktischen" oder "wirtschaftlichen" Eigentümers, der im Grundbuch noch nicht als Wohnungseigentümer eingetragen ist, nicht in Betracht, auch nicht analog § 16 Abs. 2 WEG, für Verbindlichkeiten, die noch vor seinem Eigentumserwerb begründet und fällig wurden, und zwar erst durch Beschluss einer Eigentümerversammlung, in der er kein eigenes Stimmrecht hatte (BGH, Beschl. v. 18. Mai 1989 - V ZB 14/88 -, BGHZ 107, 285-288).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 9 U 88/00

    Zahlung einer Sonderumlage durch den Erwerber einer Eigentumswohnung

    Auszug aus AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15
    Die Kostentragungspflicht für den veräußernden Wohnungseigentümer endet erst mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch (BGH 87, 138; 107, 285; 131, 228; NJW 1994, 3352; Düsseldorf NZM 2001, 198; ZWE 2001, 77).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15
    Denn zum einen werden die Wohnungseigentümer im Innenverhältnis erst durch den Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zahlung des Hausgeldes verpflichtet, sodass ein solcher Beschluss auch nur Verbindlichkeiten für die zur Beschlussfassung, berufenen Wohnungseigentümer begründen könne, weil sonst ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten Dritter vorliegen würde (BGHZ 104, 197, 202).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2008 - 14 S 7346/08

    Wohnungseigentum: Beginn der Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für das

    Auszug aus AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15
    Ferner bleibt es dem Erwerber frei eine frühere Haftung zu übernehmen, indem er sich in dem Kaufvertrag in Form eines echtes Vertrages zugunsten Dritter i. S. d. § 328 Abs. 1 BGB der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber verpflichtet, die Hausgelder bereits ab Besitzübergang zu zahlen (LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 17.12.2008 - 14 S 7346/08).
  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

    Auszug aus AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15
    Die Kostentragungspflicht für den veräußernden Wohnungseigentümer endet erst mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch (BGH 87, 138; 107, 285; 131, 228; NJW 1994, 3352; Düsseldorf NZM 2001, 198; ZWE 2001, 77).
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