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AG Winsen, 22.03.2000 - 22 C 1266/98 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 94 Abs. 1 BGB; § 95 Abs. 1 S. 2 BGB; § 741 BGB; § 749 BGB; § 753 BGB
Anspruch auf Zustimmung zur Teilaufhebung der Kabelfernsehgemeinschaft; Möglichkeit der Teilaufhebung der Bruchteilsgemeinschaft; Beachtung der Voraussetzungen des § 753 BGB; Möglichkeit der Veräußerlichkeit der Gemeinschaftssache; Ringleitung als ein "Werk" i. S. v. § ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zustimmung zur Teilaufhebung der Kabelfernsehgemeinschaft; Möglichkeit der Teilaufhebung der Bruchteilsgemeinschaft; Beachtung der Voraussetzungen des § 753 BGB; Möglichkeit der Veräußerlichkeit der Gemeinschaftssache; Ringleitung als ein "Werk" i. S. v. § ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2000, 717
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.01.1972 - II ZR 86/69
Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft
Auszug aus AG Winsen, 22.03.2000 - 22 C 1266/98
In besonderen Ausnahmefällen kann es sich aber dennoch ergeben, dass einem einzelnen Teilhaber statt der gesamten Aufhebung der Gemeinschaft eine Teilaufhebung zusteht, wenn dies im Interesse der übrigen Teilhaber liegt, die die Gemeinschaft auch ohne denen die Aufhebung begehrenden Teilhaber fortführen wollen und einen Verkauf der Gemeinschaftssache die Gemeinschaft wesentlich härter treffen würde, als dass im allgemeinen der Fall ist (BGHZ 58, 146, 147).