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   AG Witten, 10.08.2018 - 2 C 706/17   

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https://dejure.org/2018,52632
AG Witten, 10.08.2018 - 2 C 706/17 (https://dejure.org/2018,52632)
AG Witten, Entscheidung vom 10.08.2018 - 2 C 706/17 (https://dejure.org/2018,52632)
AG Witten, Entscheidung vom 10. August 2018 - 2 C 706/17 (https://dejure.org/2018,52632)
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Wird zitiert von ...

  • LG Bochum, 22.02.2019 - 10 S 26/18

    Wann muss der Mieter Einbauten entfernen und wann nicht?

    Auf die Berufung der Kläger vom 04.09.2019 wird das Urteil des Amtsgerichts Witten vom 10.08.2018 (2 C 706/17) teilweise abgeändert:.

    Über die im Urteil des Amtsgerichts Witten vom 10.08.2018 (2 C 706/17) - nach Rücknahme der diesbezüglichen Berufung der Beklagten - rechtskräftig titulierte gesamtschuldnerische Zahlungspflicht der Beklagten in Höhe von 4.524,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.290,48 EUR seit dem 11.07.2017 sowie aus weiteren 411, 31 EUR seit dem 04.08.2017, aus weiteren 411, 31 EUR seit dem 05.09.2017 und aus weiteren 411, 31 EUR seit dem 05.10.2017 wird der weitergehende Klageanspruch (Schadensersatz wegen Rückgabepflichtverletzungen) dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

    Soweit die Beklagten durch das Urteil des Amtsgerichts Witten vom 10.08.2018 (2 C 706/17) zur gesamtschuldnerischen Zahlung von 4.524,41 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.290,48 Euro seit dem 11.07.2017 sowie aus weiteren 411, 31 Euro seit dem 04.08.2017, aus weiteren 411, 31 Euro seit dem 05.09.2017 und aus weiteren 411, 31 Euro seit dem 05.10.2017 verurteilt worden sind, ist das Urteil nach der im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 01.02.2018 erfolgten Berufungsrücknahme der Beklagten rechtskräftig.

    Die Berufung der Kläger gegen die teilweise Abweisung ihrer Klage durch das Urteil des Amtsgerichts Witten vom 10.08.2018 (2 C 706/17) ist zulässig und hat in der Sache dem Grunde nach Erfolg.

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