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   AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17   

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https://dejure.org/2019,31941
AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17 (https://dejure.org/2019,31941)
AG Witten, Entscheidung vom 11.04.2019 - 2 C 670/17 (https://dejure.org/2019,31941)
AG Witten, Entscheidung vom 11. April 2019 - 2 C 670/17 (https://dejure.org/2019,31941)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall beim Einbiegen in Grundstückseinfahrt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06

    Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und

    Auszug aus AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17
    Es liegt kein außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter betriebsfremder Personen herbeigeführtes und nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbares Ereignis vor, das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch nach den Umständen äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden oder unschädlich gemacht werden konnte (BGH, Urteil vom 16.10.2007 - Az. VI ZR 173/06 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

    Auszug aus AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17
    Die Abwägung der Verursachungsbeiträge ist auf Grund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (BGH, Urteil vom 13.12.2016 - Az. VI ZR 32/16 -, Rn. 8, juris, Urteil vom 15.05.2018 - Az. VI ZR 231/17 -, Rn. 10, juris; OLG Hamm, Urteil vom 13.04.2018 - Az. 7 U 36/17 -, Rn. 41, juris).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17
    Die danach erforderliche Überzeugung des Richters gebietet keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, es reicht vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit aus, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (BGH, Urteil 17.02.1970 - Az. III ZR 139/67 -, Rn. 72, juris, Urteil vom 28.01.2003 - Az. VI ZR 139/02 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Hamm, 17.02.2017 - 11 U 21/16

    Haftung des Halters einer Straßenbahn wegen Sturzes eines Fahrgastes beim

    Auszug aus AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17
    Wenn auf Seiten einer Partei allein die Betriebsgefahr in die Abwägung der Verursachungsbeiträge einzustellen ist, tritt diese ausnahmsweise neben einem - hier vorliegenden - grob fahrlässigen Verstoß der anderen Partei vollständig zurück (OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2016 - Az. 26 U 105/15 -, Rn. 47, juris; Urteil vom 17.02.2017 - Az. 11 U 21/16 -, Rn. 28, juris).
  • OLG Jena, 09.05.2000 - 5 U 1346/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts auf eine Vorfahrtstraße abbiegenden

    Auszug aus AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17
    Zu diesen Umständen zählen neben schuldhaften Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen auch solche Verhaltensweisen, die für sich gesehen zwar keinen schuldhaften Regelverstoß begründen, aber dennoch die Gefahr im Straßenverkehr erhöhen (OLG Jena, Urteil vom 09.05.2000 - Az. 5 U 1346/99 -, Rn 8, juris).
  • OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17

    Straßenbahnunfall - Haftung

    Auszug aus AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17
    Die Abwägung der Verursachungsbeiträge ist auf Grund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (BGH, Urteil vom 13.12.2016 - Az. VI ZR 32/16 -, Rn. 8, juris, Urteil vom 15.05.2018 - Az. VI ZR 231/17 -, Rn. 10, juris; OLG Hamm, Urteil vom 13.04.2018 - Az. 7 U 36/17 -, Rn. 41, juris).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17
    Die danach erforderliche Überzeugung des Richters gebietet keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, es reicht vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit aus, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (BGH, Urteil 17.02.1970 - Az. III ZR 139/67 -, Rn. 72, juris, Urteil vom 28.01.2003 - Az. VI ZR 139/02 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 26 U 105/15
    Auszug aus AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17
    Wenn auf Seiten einer Partei allein die Betriebsgefahr in die Abwägung der Verursachungsbeiträge einzustellen ist, tritt diese ausnahmsweise neben einem - hier vorliegenden - grob fahrlässigen Verstoß der anderen Partei vollständig zurück (OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2016 - Az. 26 U 105/15 -, Rn. 47, juris; Urteil vom 17.02.2017 - Az. 11 U 21/16 -, Rn. 28, juris).
  • BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für

    Auszug aus AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17
    Die Abwägung der Verursachungsbeiträge ist auf Grund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, die sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (BGH, Urteil vom 13.12.2016 - Az. VI ZR 32/16 -, Rn. 8, juris, Urteil vom 15.05.2018 - Az. VI ZR 231/17 -, Rn. 10, juris; OLG Hamm, Urteil vom 13.04.2018 - Az. 7 U 36/17 -, Rn. 41, juris).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2005 - 4 U 102/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden

    Auszug aus AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17
    Die Höhe der Betriebsgefahr kann nicht losgelöst von der konkreten Unfallsituation, vor allem nicht ohne Blick auf das Fahrverhalten des Unfallgegners bestimmt werden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.03.2005 - Az. 4 U 102/04 -, Rn. 43, juris).
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