Rechtsprechung
AG Witten, 17.06.2015 - 2 C 108/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,15101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an einen Verstoß eines Unfallgeschädigten gegen seine Schadensminderungspflicht bei zügiger Veräußerung des verunfallten Fahrzeugs zu einem sachverständlich festgestellten Restwert entgegen dem Willen der Kfz-Versicherung
- ra.de
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Witten verurteilt mit Urteil vom 17.6.2015 - 2 C 108/15 - den Unfallverursacher zur Zahlung restlicher Wiederherstellungskosten in Form der Restwertdifferenz.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Restwertangebot - Wartepflicht des Geschädigten?
- vogel.de (Kurzinformation)
Restwertangebot: Keine Wartepflicht des Geschädigten - Bindendes und höheres Angebot der Versicherung lag nicht vor
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus AG Witten, 17.06.2015 - 2 C 108/15
Allerdings kann der Geschädigte unter besonderen Umständen gehalten sein, von einer Verwertung Abstand zu nehmen und andere sich ihm darbietende Möglichkeiten zur Verwertung im Interesse der Geringhaltung des Schadens und im Rahmen des Zumutbaren zu ergreifen (vgl. BGH VI ZR 219/98, NJW 2800). - BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06
Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des …
Auszug aus AG Witten, 17.06.2015 - 2 C 108/15
(vgl. BGH, Zeichen: VI ZR 120/06 NRW 2007, Seite 1674).