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   AG Witten, 20.03.2009 - 94 Cs 35/09, 49 Js 174/08   

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https://dejure.org/2009,79040
AG Witten, 20.03.2009 - 94 Cs 35/09, 49 Js 174/08 (https://dejure.org/2009,79040)
AG Witten, Entscheidung vom 20.03.2009 - 94 Cs 35/09, 49 Js 174/08 (https://dejure.org/2009,79040)
AG Witten, Entscheidung vom 20. März 2009 - 94 Cs 35/09, 49 Js 174/08 (https://dejure.org/2009,79040)
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Sonstiges

  • aerztezeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 13.05.2009)

    "Herr Doktor from Germany" ist in Großbritannien nicht mehr so gerne gesehen

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EGMR, 22.05.2014 - 49278/09

    "Herr Doktor from Germany" ist in Großbritannien nicht mehr so gerne gesehen

    Gleichzeitig leitete der Bochumer Oberstaatsanwalt nach § 152 Abs. 2 StPO i. V. m. §§ 222 und 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB (siehe "Das einschlägige innerstaatliche Recht und Völkerrecht und die einschlägige innerstaatliche und völkerrechtliche Praxis") wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung von D.G. von Amts wegen in Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen U. ein (Az.: 49 Js 174/08).

    Am 6. November 2008 sandte der deutsche Rechtsanwalt des zweiten Beschwerdeführers unter Bezugnahme auf das unter dem Aktenzeichen 49 Js 174/08 gegen U. geführte Ermittlungsverfahren dessen Entschuldigungsschreiben vom 10. Juli 2008, das an die Lebensgefährtin des Verstorbenen und an den ersten Beschwerdeführergerichtet war, sowie das TCN-Schreiben vom 17. April 2008, das an den ersten Beschwerdeführer gerichtet war, der Staatsanwaltschaft Bochum zur Aufnahme in die Ermittlungsakte zu.

    Am 20. März 2009 erließ das Amtsgericht Witten wie von der Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen U. (49 Js 174/08).

    Abschließend beantragte er Einsicht in die Akten des unter Aktenzeichen 49 Js 174/08 geführten Verfahrens.

    Im August 2009 und im April 2010 erhielt der Rechtsanwalt des zweiten Beschwerdeführers erneut Einsicht in die unter dem Aktenzeichen 49 Js 174/08 geführten Akten des abgeschlossenen Strafverfahrens gegen U.

  • EGMR, 18.12.2012 - 49278/09

    GRAY v. GERMANY AND UNITED KINGDOM

    Simultaneously, the Bochum Chief Public Prosecutor ex officio initiated preliminary criminal proceedings (Ermittlungsverfahren) against U. in Germany under file no. 49 Js 174/08 on suspicion of having negligently caused the death of Mr Gray pursuant to Article 152 § 2 of the German Code of Criminal Procedure in conjunction with Articles 222 and 7 § 2 no. 1 of the German Criminal Code (see Relevant domestic law below).

    On 6 November 2008, German counsel for the second applicant, referring to the preliminary proceedings conducted under file no. 49 Js 174/08 against U., transmitted the latter's apology letter of 10 July 2008 to the deceased's partner and the first applicant as well as the TCN's letter to the first applicant dated 17 April 2008 to the Bochum prosecution authorities for inclusion in the investigation file.

    On 20 March 2009 the Witten District Court issued the penal order (file no. 49 Js 174/08) against U. as applied for by the prosecution authorities.

    He finally requested to be granted access to the files in the proceedings under file no. 49 Js 174/08.

    In August 2009 and April 2010 counsel for the second applicant was again granted access to the files in the terminated criminal proceedings against U. under file no. 49 Js 174/08.

  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 AuslA 49/09

    Zulässigkeit der Auslieferung bei Verurteilung wegen derselben Tat in der

    Nach Eingang des britischen Rechtshilfeersuchens wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bochum von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen den Verfolgten wegen dieses Sachverhaltes eingeleitet (Aktenzeichen: 49 Js 174/08).

    Durch seit dem 15. April 2009 rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts Witten vom 20. März 2009 (Aktenzeichen: 94 Cs 35/09 ) wurde gegen den Verfolgten wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StGB eine Freiheitsstrafe in Höhe von neun Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung festgesetzt.

  • VG Münster, 27.04.2011 - 14 K 791/10

    Behandlungsfehler eines Arztes berufsrechtlich geahndet

    Das Berufsgericht geht nach Auswertung der Gerichtsakten, der beigezogenen Strafakten 49 Js 174/08 StA Bochum und unter Berücksichtigung der Einlassung des Beschuldigten von folgendem Sachverhalt aus: Am 15. Februar 2008 reiste der Beschuldigte erstmalig zur Wahrnehmung eines ärztlichen Wochenenddienstes für die Organisation T. (Suffolk Doctors on Call) nach England, um hiermit seine Verdienstmöglichkeiten neben den Einnahmen aus dem Betrieb seiner ärztlichen Praxis in X. zu verbessern.

    Durch Strafbefehl vom 20. März 2009 (9 Ls-49 Js 174/08 -35/09), rechtskräftig seit dem 15. April 2009, setzte das Amtsgericht Wetter gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten fest, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

  • BerG Heilberufe Münster, 27.04.2011 - 14 K 791/10
    Das Berufsgericht geht nach Auswertung der Gerichtsakten, der beigezogenen Strafakten 49 Js 174/08 StA Bochum und unter Berücksichtigung der Einlassung des Beschuldigten von folgendem Sachverhalt aus: Am 15. Februar 2008 reiste der Beschuldigte erstmalig zur Wahrnehmung eines ärztlichen Wochenenddienstes für die Organisation T. (Suffolk Doctors on Call) nach England, um hiermit seine Verdienstmöglichkeiten neben den Einnahmen aus dem Betrieb seiner ärztlichen Praxis in X. zu verbessern.

    Durch Strafbefehl vom 20. März 2009 (9 Ls-49 Js 174/08 -35/09), rechtskräftig seit dem 15. April 2009, setzte das Amtsgericht Wetter gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten fest, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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