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AG Witten, 23.08.2007 - 2 C 553/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Anspruchs gegen Rechtsschutzversicherer nach einem außergerichtlichen Vergleich ohne Kostenregelung i.R.e. vollständigen Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Maßgebliche Kriterien für die Feststellung des Verhältnisses des Obsiegens zum Unterliegen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bochum, 05.09.2000 - 9 S 121/00
Auszug aus AG Witten, 23.08.2007 - 2 C 553/07
Darüber hinausgehende Kosten muss der Versicherte selbst tragen (Landgericht Bochum, r + s 2001 Seite 154, 155). - AG Nürnberg, 12.08.2005 - 14 C 11341/04
Auszug aus AG Witten, 23.08.2007 - 2 C 553/07
Maßgeblich für die Feststellung des Verhältnisses des Obsiegens zum Unterliegen ist dabei allein das formale Verhältnis, d.h. es ist das objektive Wertverhältnis des ursprünglichen Anspruchs des Versicherten zu vergleichen mit dem objektiven Wert dessen, was dem Kläger nach der gütlichen Einigung effektiv zufließt, wobei die materielle Rechtslage unerheblich ist (Amtsgericht Nürnberg , r + s 2006, Seite 452, 453).