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   AG Witten, 29.06.2016 - 2 C 476/16   

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AG Witten, 29.06.2016 - 2 C 476/16 (https://dejure.org/2016,51967)
AG Witten, Entscheidung vom 29.06.2016 - 2 C 476/16 (https://dejure.org/2016,51967)
AG Witten, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 2 C 476/16 (https://dejure.org/2016,51967)
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  • captain-huk.de

    AG Witten verurteilt zur Zahlung der berechneten Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall mit Urteil vom 29.6.2016 - 2 C 476/16 -.

 
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  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Witten, 29.06.2016 - 2 C 476/16
    Dabei ist der Geschädigte nicht gehalten, den ihm zugänglichen Markt zu erforschen, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. BGH NJW 2014, 1947, 1948).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist nicht allein aufgrund der Honorarbefragung eines Sachverständigenverbandes eine Kürzung vorzunehmen (vgl. BGH Urteil vom 11.02.2014 VI ZR 225/13).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Witten, 29.06.2016 - 2 C 476/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Geschädigte vom Schädiger als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und erforderlich erscheinen (vgl. BGH NJW 2014, 3151, 3152 m.w.N.).
  • LG Bochum, 31.05.2016 - 9 S 18/16

    Keine Erstattung erkennbar überhöhter Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Witten, 29.06.2016 - 2 C 476/16
    Diese Beträge liegen durchaus im Rahmen des Üblichen und sind mit Urteil des Landgerichts Bochum vom 31.05.2016 als zu ersetzender Schaden angesehen worden (Az I-9 S 18/16).
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