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   AG Wittenberg, 08.04.2021 - 5 F 140/21 EASO   

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https://dejure.org/2021,8338
AG Wittenberg, 08.04.2021 - 5 F 140/21 EASO (https://dejure.org/2021,8338)
AG Wittenberg, Entscheidung vom 08.04.2021 - 5 F 140/21 EASO (https://dejure.org/2021,8338)
AG Wittenberg, Entscheidung vom 08. April 2021 - 5 F 140/21 EASO (https://dejure.org/2021,8338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maskenpflicht begründet keine kinderschutzrechtlichen Maßnahmen - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Maskenpflicht für Schulkinder rechtfertigt keine kinderschutzrechtlichen Maßnahmen durch das Familiengericht - Maskenpflicht begründet keine Kindeswohlgefährdung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 583
  • FamRZ 2021, 940
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Auszug aus AG Wittenberg, 08.04.2021 - 5 F 140/21
    Die -auch nur teilweise- Entziehung der elterlichen Sorge ist daher nur bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, nämlich ziemlicher Sicherheit, verhältnismäßig (vgl. BGH, Beschluss vom 06.02.2019, XII ZB 408/18, veröffentlicht u.a.: FamRZ 2019, 598 ff., hier zitiert nach juris ).
  • VG Würzburg, 23.04.2021 - W 8 E 21.546

    Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, begehrte allgemeine Befreiung von der

    Bei den in § 1666 Abs. 4 BGB genannten Dritten handelt es sich um private Personen, nicht um Träger öffentlicher Gewalt (vgl. mit weiteren Nachweisen VG Weimar, B.v. 20.4.2021 - 8 E 416/21 We - juris Rn. 7; AG Waldshut-Tiengen, B.v. 13.4.2021 - 306 Ar 6/21 - juris Rn. 8; AG Wittenberg, B.v. 8.4.2021 - 5 F 140/21 EASO - juris Rn. 11; AG Reutlingen [Familiengericht], B.v. 7.4.2021 - 16 F 247/21 - BeckRS 2021, 7047 Rn. 20; siehe auch AG Hannover, Pressemitteilung vom 15.4.2021 - juris).

    Vielmehr steht die Maskenpflicht sowie auch das Testerfordernis in der Schule dem Kindeswohl nicht entgegen, sondern dient ihm sogar, weil die streitgegenständlichen Hygienemaßnahmen gerade einer Gefährdung des Kindeswohles vorbeugen sollen und die infektionsschutzrechtlichen Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen konkrete individuelle Befreiungs- und Ausnahmemöglichkeiten für den Einzelfall vorsehen (vgl. auch AG Wittenberg, B.v. 8.4.2021 - 5 F 140/21 EASO - juris Rn. 8 ff., 11 f.; AG Reutlingen [Familiengericht], B.v. 7.4.2021 - 16 F 247/21 - BeckRS 2021, 7047 Rn. 5 ff., 8 und 11).

    Unabhängig davon weist das Gericht darauf hin, dass Anlass zur Prüfung bestehen könnte, ob umgekehrt bei der Kindesmutter bzw. Eltern eine das Kindeswohl gefährdende Verkennung der tatsächlichen Gefahrenlage in Zusammenhang mit den Schutzmaßnahmen vor dem SARS-CoV-2-Virus vorliegen könnte, weil beim Unterlassen der Schutzmaßnahmen ein nicht nur völlig unerhebliches Risiko einer schwerwiegenden Erkrankung des Schulkindes drohen könnte (so ausdrücklich AG Wittenberg, B.v. 8.4.2021 - 5 F 140/21 EASO - juris Rn. 17 und 23).

  • VG Würzburg, 23.04.2021 - W 8 E 21.548

    Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, begehrte allgemeine Befreiung von der

    Bei den in § 1666 Abs. 4 BGB genannten Dritten handelt es sich um private Personen, nicht um Träger öffentlicher Gewalt (vgl. mit weiteren Nachweisen VG Weimar, B.v. 20.4.2021 - 8 E 416/21 We - juris Rn. 7; AG Waldshut-Tiengen, B.v. 13.4.2021 - 306 Ar 6/21 - juris Rn. 8; AG Wittenberg, B.v. 8.4.2021 - 5 F 140/21 EASO - juris Rn. 11; AG Reutlingen [Familiengericht], B.v. 7.4.2021 - 16 F 247/21 - BeckRS 2021, 7047 Rn. 20; siehe auch AG Hannover, Pressemitteilung vom 15.4.2021 - juris).

    Vielmehr steht die Maskenpflicht sowie auch das Testerfordernis in der Schule dem Kindeswohl nicht entgegen, sondern dient ihm sogar, weil die streitgegenständlichen Hygienemaßnahmen gerade einer Gefährdung des Kindeswohles vorbeugen sollen und die infektionsschutzrechtlichen Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen konkrete individuelle Befreiungs- und Ausnahmemöglichkeiten für den Einzelfall vorsehen (vgl. auch AG Wittenberg, B.v. 8.4.2021 - 5 F 140/21 EASO - juris Rn. 8 ff., 11 f.; AG Reutlingen [Familiengericht], B.v. 7.4.2021 - 16 F 247/21 - BeckRS 2021, 7047 Rn. 5 ff., 8 und 11).

    Unabhängig davon weist das Gericht darauf hin, dass Anlass zur Prüfung bestehen könnte, ob umgekehrt bei der Kindesmutter bzw. Eltern eine das Kindeswohl gefährdende Verkennung der tatsächlichen Gefahrenlage in Zusammenhang mit den Schutzmaßnahmen vor dem SARS-CoV-2-Virus vorliegen könnte, weil beim Unterlassen der Schutzmaßnahmen ein nicht nur völlig unerhebliches Risiko einer schwerwiegenden Erkrankung des Schulkindes drohen könnte (so ausdrücklich AG Wittenberg, B.v. 8.4.2021 - 5 F 140/21 EASO - juris Rn. 17 und 23).

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2021 - 2 ME 75/21

    Befreiung; Datenschutzrecht; Erledigung der Hauptsache des Rechtsstreits;

    Hinreichend belastbare Erkenntnisse wissenschaftlich fundierter Quellen dafür, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung objektiv geeignet ist, die Gesundheit von Grundschülerinnen und Grundschüler in relevanter Weise zu beeinträchtigen, liegen auch derzeit nicht vor (vgl. hierzu bereits Senatsbeschl. v. 15.12.2020 - 2 ME 463/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.; OVG HB, Beschl. v. 20.4.2021 - 1 B 178/21 -, juris Rn. 32 m.w.N.; VGH BW, Beschl. v. 22.4.2021 - 1 S 1007/21 u.a. -, vgl. Pressemitteilung v. 22.4.2021, juris; OVG MV, Beschl. v. 16.4.2021 - 1 KM 159/21 OVG -, vgl. Pressemitteilung v. 19.4.2021, juris; AG Wittenberg, Beschl. v. 8.4.2021 - 5 F 140/21 -, COVuR 2021, 301, 12 f. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2021 - 4 UF 90/21

    Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für die Überprüfung

    Für die Überprüfung dieser Anordnungen und der länderrechtlichen Infektionsschutzregelungen als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art nach § 40 VwGO ist vielmehr die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte eröffnet (VG Würzburg, Beschl. v. 23.4.2021, W8 E 21.546 u. W8 E 21.548, juris; AG Wittenberg, Beschl. v. 8.4.2021, 5 F 140/21 EASO), da sie nicht durch Bundesgesetz (hier: FamFG) einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind (AG Waldshut-Tiengen, Beschl. v. 13.4.2021, 306 AR 6/21, BeckRS 2021, 6998 Rn. 8, beck-online).
  • VG Saarlouis, 04.06.2021 - 6 L 598/21

    Seuchenrecht

    VG Würzburg, Beschluss vom 23.04.2021, W 8 E 21.548, juris Rn. 41; vgl. auch AG Wittenberg, Beschluss vom 08.04.2021, 5 F 140/21 EASO, juris Rn. 8 ff.; AG Reutlingen, Beschluss vom 07.04.2021, 16 F 247/21, BeckRS 2021, 7047 Rn. 11.

    So auch ausdrücklich VG Würzburg, Beschluss vom 23.04.2021, W 8 E 21.548, juris Rn. 43; AG Wittenberg, Beschluss vom 08.04.2021, 5 F 140/21 EASO, juris Rn. 17 und 23.

  • AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 84/21

    Kein einstweilige Anordnung gegen die Masken-, Abstands- und Testpflicht in

    In Bezug auf die - nur mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung angegriffene - Maskenpflicht wird auf AG Wittenberg, Beschl. v. 8.4.2021 - 5 F 140/21 EASO, BeckRS 2021, 7140, verwiesen.
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