Rechtsprechung
AG Wittenberg, 12.11.2012 - 15 II 685/12 |
Verfahrensgang
- AG Wittenberg, 12.11.2012 - 15 II 685/12
- AG Wittenberg, 12.11.2012 - 15 II 686/12
- LG Dessau-Roßlau, 04.11.2013 - 1 T 31/13
Wird zitiert von ...
- LG Dessau-Roßlau, 04.11.2013 - 1 T 31/13
Beratungshilfe: "Dieselbe Angelegenheit" bei Familiensachen
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 05.12.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg vom 12.11.2012 - 15 II 685/12 (Namensänderung) u. 15 II 686/12 (Sorgerecht) - wird zurückgewiesen.Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg vom 12.11.2012 in den beiden Beratungshilfesachen 15 II 685/12 (Gegenstand: Zustimmung des sorgeberechtigten Kindsvater zur beabsichtigten Nachnamensänderung des Kindes) und 15 II 686/12 (Gegenstand: alleiniges Sorgerecht für die Kindsmutter) ist nach Zulassung durch das Amtsgericht statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden.
Zu Recht hat das Amtsgericht angenommen, dass sich die Beratungshilfeleistung in der Beratungshilfesache 15 II 685/12 (Aufforderung an den geschiedenen Kindsvater, einer Nachnamensänderung des Kindes zuzustimmen) bei wertender Betrachtung auf "dieselbe Angelegenheit" i. S. v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG bezieht wie die Beratungshilfeleistung in der Sache 15 II 686/12, in der die Anwältin der Antragstellerin den Kindsvater aufforderte, seine Zustimmung zur Alleinsorgerechtsausübung durch die Kindsmutter zu erteilen.
Richtig hat das Amtsgericht gemeint, dass die im Verfahren 15 II 685/12 durch Anwaltsschreiben vom 25.04.2012 vom sorgeberechtigten Vater erbetene Zustimmung zur beabsichtigten Namensänderung des Kindes einen Teilaspekt und Ausfluss des elterlichen Sorgerechtes betrifft, dessen Alleinübertragung die Kindsmutter in dem Verfahren 15 II 686/12 mit Anwaltsschreiben vom 01.06.2012 vom Kindsvater begehrte.