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AG Wittenberg, 15.10.2012 - 15 II 954/12 |
Verfahrensgang
- AG Wittenberg, 15.10.2012 - 15 II 954/12
- LG Dessau-Roßlau, 04.09.2013 - 1 T 317/12
Wird zitiert von ...
- LG Dessau-Roßlau, 04.09.2013 - 1 T 317/12
Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit …
Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 30.10.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg vom 15.10.2012 - 15 II 954/12 - abgeändert.Für das Beratungshilfeverfahren 15 II 954/12 wird eine aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung in Höhe von 99, 96 ? festgesetzt.
Abweichend von der Bewertung des Amtsgerichts handelt es sich bei dem Gegenstand des Widerspruchsverfahrens in der vorliegenden Beratungshilfesache 15 II 954/12 nicht um dieselbe vergütungsrechtliche Angelegenheit i. S. v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG wie in dem Beratungshilfeverfahren 15 II 1629/11 (= 1 T 314/12, LG Dessau-Roßlau).
Demgegenüber verhält sich das hier gegenständliche Beratungshilfeverfahren 15 II 954/12 zu einem Widerspruch der Antragstellerin vom 06.09.2011 gegen den Änderungsbescheid vom 31.08.2011.
Danach lässt sich festhalten, dass mit den Widersprüchen vom 31.08.2011 (Beratungshilfesache 15 II 1629/11) und vom 06.09.2011 (Beratungshilfesache 15 II 954/12) verschiedene Bescheide angefochten wurden, die sich auf teilverschiedene Zeiträume bezogen (einerseits September 2011 in der Beratungshilfesache 15 II 1629/11 und andererseits Juli bis einschließlich September 2011 in der hiesigen Beratungshilfesache 15 II 954/12).