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   AG Wittlich, 11.06.2010 - 4b C 643/09   

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https://dejure.org/2010,80587
AG Wittlich, 11.06.2010 - 4b C 643/09 (https://dejure.org/2010,80587)
AG Wittlich, Entscheidung vom 11.06.2010 - 4b C 643/09 (https://dejure.org/2010,80587)
AG Wittlich, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 4b C 643/09 (https://dejure.org/2010,80587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung

  • captain-huk.de

    Provinzial Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Wittlich, 11.06.2010 - 4b C 643/09
    Erforderlichkeit nach § 249 Abs. 2 S 1 BGB bedeutet für den Bereich der Metwagenkosten, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (st. Rspr. des BGH, vgl. z.B. BGH, NJW 2009, 58).

    Bereits zu älteren Schwackelisten wurde seitens der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass diese eine geeignete Schätzgrundlage für die Bestimmung des sog. Normaltarifs für Mietwagen darsteilen (vgl. zur Schwackeliste 2003 BGH NJW 2009, 58; zur Schwackeliste 2006 BGH NJW 2008, 1519).

    Den vorgenannten Listen geht die Eignung als Schätzgrundlage nur dann abhanden, wenn mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. nur BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az. VI ZR 308/07).

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Wittlich, 11.06.2010 - 4b C 643/09
    Die von der Klägerin in Rechnung gestellten Nebenkosten für die Vollkaskoversicherung sind gleichfalls erstattungsfähig und nach der Nebenkostentabelle der Schwacke-Liste zu berechnen (vgl. z.B. OLG Köln NZV 2007, 199).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Wittlich, 11.06.2010 - 4b C 643/09
    Bereits zu älteren Schwackelisten wurde seitens der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass diese eine geeignete Schätzgrundlage für die Bestimmung des sog. Normaltarifs für Mietwagen darsteilen (vgl. zur Schwackeliste 2003 BGH NJW 2009, 58; zur Schwackeliste 2006 BGH NJW 2008, 1519).
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