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AG Wittmund, 11.12.2018 - 91 Ls 14/18 |
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Verfahrensgang
- AG Wittmund, 03.09.2018 - 9 Ds 45/18
- AG Wittmund, 11.12.2018 - 91 Ls 14/18
- AG Wittmund, 17.07.2019 - 91 Ls 4/19
- LG Aurich, 20.09.2019 - 11 KLs 5/19
Wird zitiert von ...
- LG Aurich, 20.09.2019 - 11 KLs 5/19 Der Angeklagte B. wird unter Einbeziehung der nach Maßgabe des Urteils des Landgerichts Aurich vom 22.05.2019 (Az.: 12 Ns 66/18) verbliebenen Einzelstrafe zu Ziffer II. 2 aus dem Urteil des Amtsgerichts Wittmund vom 11.12.2018 (Az.: 91 Ls 14/18) unter Aufrechterhaltung der weiteren Gesamtstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Aurich vom 22.05.2019 (Az.: 12 Ns 66/18) zu einer.
b) Die obige Einzelstrafe hinsichtlich des Angeklagten B. ist gesamtstrafenfähig mit der nach Maßgabe des Urteils des Landgerichts Aurich vom 22.05.2019 (Az.: 12 Ns 66/18) verbliebenen Einzelstrafe zu Ziffer II. 2 aus dem Urteil des Amtsgerichts Wittmund vom 11.12.2018 (Az.: 91 Ls 14/18), da die hiesige und die dortige Tat bei der Entscheidung vom 11.12.2018 bereits zusammen hätten abgeurteilt werden können.