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   AG Wolfach, 09.05.2008 - 1 C 11/08   

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AG Wolfach, 09.05.2008 - 1 C 11/08 (https://dejure.org/2008,52848)
AG Wolfach, Entscheidung vom 09.05.2008 - 1 C 11/08 (https://dejure.org/2008,52848)
AG Wolfach, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - 1 C 11/08 (https://dejure.org/2008,52848)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 312a BGB a.F

    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts teilt - in Bezug auf § 501 Satz 1, § 495 BGB a.F. - lediglich das Amtsgericht Wolfach (Urteil vom 9. Mai 2008 - 1 C 11/08 -, juris, Rn. 26 ff.), das freilich eine teleologische Reduktion von § 312a BGB a.F. für angezeigt hält.
  • VG Berlin, 28.11.2014 - 19 L 277.14

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum

    Die Antragstellerin hat sich auf die Anhörung zur nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG mit dem Schriftsatz vom 27. Mai 2013 auf ein eigenständiges Aufenthaltsrechts nach § 31 Abs. 1 und 2 AufenthG berufen und damit der Sache nach einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Juni 2009 - 1 C 11/08 - juris - Rn 14).
  • VG München, 26.11.2014 - M 4 S 14.4487

    Keine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit

    Der Härtebegriff des § 31 Abs. 2 AufenthG umfasst nur ehebedingte Nachteile, also Beeinträchtigungen, die mit der Ehe oder ihrer Auflösung in Zusammenhang stehen (vgl. BVerwG U.v. 9.6.3009 - 1 C 11/08 - juris; BayVGH B.v. 24.1.2005 - 24 ZB 04.2182 - juris).
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