Rechtsprechung
AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung
Verfahrensgang
- AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11
- LG Braunschweig, 03.07.2012 - 6 S 547/11
- BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 31.03.1971 - 1 REMiet 2/70
Auszug aus AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11
In einem solchen Fall kann die frühzeitige Kündigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, wenn der Mieter mit einer frühen Kündigung nicht zu rechnen hatte, die Aufwendungen erheblich sind, für einen erheblichen Teil davon bei Auszug kein Ersatz verlangt werden kann und die Aufwendungen durch die Mietzeit noch nicht abgewohnt sind, so dass es im Ergebnis zu einem wesentlichen Verlust des Mieters kommen würde (OLG Karlsruhe NJW 1971, 1182; OLG Frankfurt WuM 1971, 168). - OLG Frankfurt, 23.06.1971 - 14 W 14/71
Auszug aus AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11
In einem solchen Fall kann die frühzeitige Kündigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, wenn der Mieter mit einer frühen Kündigung nicht zu rechnen hatte, die Aufwendungen erheblich sind, für einen erheblichen Teil davon bei Auszug kein Ersatz verlangt werden kann und die Aufwendungen durch die Mietzeit noch nicht abgewohnt sind, so dass es im Ergebnis zu einem wesentlichen Verlust des Mieters kommen würde (OLG Karlsruhe NJW 1971, 1182; OLG Frankfurt WuM 1971, 168). - BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87
Eigenbedarf des Vermieters
Auszug aus AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11
Nach der Rechtsprechung des Senats reicht es bei einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigung aus, dass der Vermieter für seinen Willen, in den eigenen Räumen zu wohnen oder eine begünstigte Person dort wohnen zu lassen, vernünftige Gründe hat (BGH, Urteil vom vom 13.10.2010 - Az. VIII ZR 78/10; BGH NJW 1988, 904).
- BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10
Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer …
Auszug aus AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11
Nach der Rechtsprechung des Senats reicht es bei einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigung aus, dass der Vermieter für seinen Willen, in den eigenen Räumen zu wohnen oder eine begünstigte Person dort wohnen zu lassen, vernünftige Gründe hat (BGH, Urteil vom vom 13.10.2010 - Az. VIII ZR 78/10; BGH NJW 1988, 904). - BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß - …
Auszug aus AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11
Eine Vernehmung des Vermieters selbst ist nur dann geboten, wenn eine Selbstnutzungsabsicht geltend gemacht wird, die Dritten gegenüber nicht geäußert wurde (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 30.06.1993 - Az. 2 BvR 459/93, zitiert nach juris). - BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 501/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
Auszug aus AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11
Die bloße Möglichkeit, dass später ein solcher Bedarf auftreten könnte, genügt nicht (BVerfG WuM 1994, 132).