Rechtsprechung
AG Wolfenbüttel, 29.12.2014 - 23 M 6509/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 850k ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LG Münster, 29.05.2009 - 5 T 18/09
Selbstbehalt, notwendiger Lebensunterhalt, Erwerbstätigenzuschlag, ergänzende …
Auszug aus AG Wolfenbüttel, 29.12.2014 - 23 M 6509/14
Dem Schuldner ist zu belassen ein Selbstbehalt in Höhe von 391, 00 EUR in Anlehnung an den Sozialhilfebedarf nach dem Sozialgesetzbuch (…Zöller, 27. Auflage, Rn 7 zu § 850 d; LG Münster, Beschluss vom 29.05.2009, 5 T 18/09 in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH).Mit dem Zuschlag werden jedoch auch etwaige berufsbedingte Mehraufwendungen pauschal abgegolten (LG Münster, Beschluss vom 29.05.2009, 5 T 18/09).
- LG Darmstadt, 26.04.2007 - 5 T 53/07
Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen: Bemessung des notwendigen Unterhalts des …
Auszug aus AG Wolfenbüttel, 29.12.2014 - 23 M 6509/14
Für Fahrtkosten ist eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0, 20 EUR täglich pro Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zum Arbeitsplatz anzusetzen (LG Darmstadt, Beschluss vom 26.04.2007, 5 T 53/07).Die private Nutzung ist durch den Eckregelsatz bzw. den Selbstbehalt bereits abgegolten (LG Darmstadt, Beschluss vom 26.04.2007, 5 T 53/07).
- LG Koblenz, 21.02.2011 - 13 T 4/11
Durchführung eines Beschwerdeverfahrens ohne ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung …
Auszug aus AG Wolfenbüttel, 29.12.2014 - 23 M 6509/14
Zusätzlich ist noch ein Betrag von 52, 00 EUR für Heizkosten (Gas) zu berücksichtigen, den der Schuldner zusätzlich aufwendet (erstattungsfähig gemäß LG Koblenz, Beschluss vom 21.02.2011, 13 T 4/11). - LG Braunschweig, 16.05.2011 - 6 T 247/11
Keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags aufgrund Kosten für die Fahrt zur …
Auszug aus AG Wolfenbüttel, 29.12.2014 - 23 M 6509/14
Die Kosten für die Unterhaltung des Pkw würden zu großen Teilen auch bei einer rein privaten Nutzung des Pkw oder der Nutzung des Pkw für eine Fahrtstrecke zur Arbeit von bis zu 30 Kilometern entstehen und sind deshalb als üblich anzusehen (LG Braunschweig, Beschluss vom 16.05.2011, 6 T 247/11). - LG Aschaffenburg, 16.04.2007 - 4 T 191/06
Erweiterte Pfändung für bevorzugte Unterhaltsansprüche nach § 850d Abs. 1 S. 1 …
Auszug aus AG Wolfenbüttel, 29.12.2014 - 23 M 6509/14
Es ist zu berücksichtigen, dass derjenige, der arbeitet, mehr Geld zur Verfügung haben sollte, als derjenige, der trotz Erwerbsfähigkeit nicht arbeitet (LG Aschaffenburg, Beschluss vom 16.04.2007, 4 T 191/06).
- LG Köln, 28.12.2017 - 39 T 205/17
Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrags des Pfändungsschutzkontos
Diejenigen Gläubiger, die einen Vollstreckungstitel erwirken und auf dieser Grundlage die Zwangsvollstreckung betreiben, dürfen nicht schlechter stehen als die Arbeitgeberin der Schuldnerin, die nunmehr ebenfalls - als weitere Gläubigerin - einen Anspruch gegen die Schuldnerin hat (vgl. Amtsgericht Wolfenbüttel, Beschluss vom 29.12.2014, Aktenzeichen: 23 M 6509/14 u.a., zitiert nach: juris).