Rechtsprechung
AG Wolfratshausen, 17.08.2020 - 6 C 91/20 |
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
Ermessen, Verfahren, Anspruch, Halter, Fahrer, Klage, Voraussetzungen, Benutzung, Sachverhalt, Vollstreckbarkeit, Akteninhalt, Recht, Rechtsgrundlage, Anlagen, billigem Ermessen
Wird zitiert von ...
- LG München I, 04.02.2021 - 31 S 10317/20
Erhöhte Zusatzgebühr bei Mautverstößen in Ungarn verstößt gegen ordre public
Aus den von der Klägerin vorgelegten Urteilen ergibt sich folgendes: Teilweise wurde die erhöhte Zusatzgebühr im Anwendungsbereich der Rom I-VO zugesprochen (vgl. LG Freiburg i.B., Beschluss vom 13.07.2020 - 3 S 45/20; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.07.2019 - 16 S 9176/18; AG München, Urteil vom 26.08.2020 - 122 C 1082/20; AG Wolfratshausen, Urteil vom 17.08.2020 - 6 C 91/20).