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   AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09   

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AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09 (https://dejure.org/2010,68399)
AG Wolfratshausen, Entscheidung vom 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09 (https://dejure.org/2010,68399)
AG Wolfratshausen, Entscheidung vom 20. September 2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09 (https://dejure.org/2010,68399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verwertbarkeit tilgungsreifer Voreinträge im VZR während der Überliegefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Wolfratshausen, 27.07.2009 - 3 OWi 53 Js 25993/08

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit von Voreinträgen im Verkehrszentralregister für

    Auszug aus AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09
    Zur Frage der Verwertbarkeit der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits tilgungsreifen Voreinträge im Verkehrszentralregister hält das Gericht auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen (u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.04.2010 - 4 Ss 1584/09) an seiner zuletzt im Urteil vom 27.07.2009 - 3 OWi 53 Js 25993/08 (Rz. 22 ff., zitiert nach juris) - vertretenden Rechtsauffassung fest.

    30 1. Vorweg sei nochmals klargestellt, dass der seit 01.02.2005 geltenden gesetzlichen Neureglung in § 29 StVG ein die Gerichte für Bußgeldsachen bindendes ausdrückliches Verwertungsverbot jedenfalls hinsichtlich solcher VZR-Einträge nicht zu entnehmen ist, die von der Überliegefrist des Absatz 7 Satz 1 erfasst und deshalb noch nicht (endgültig) gelöscht sind (vergleiche hierzu im Einzelnen Amtsgericht Wolfratshausen, Urteil vom 27.07.2009 - 3 OWi 53 Js 25993/08 - Rz. 25 ff).

  • OLG Bamberg, 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot für Voreintragungen bei einem

    Auszug aus AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09
    Zur Frage der Verwertbarkeit der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits tilgungsreifen Voreinträge im Verkehrszentralregister hält das Gericht auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen (u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.04.2010 - 4 Ss 1584/09) an seiner zuletzt im Urteil vom 27.07.2009 - 3 OWi 53 Js 25993/08 (Rz. 22 ff., zitiert nach juris) - vertretenden Rechtsauffassung fest.

    Der Hinweis des OLG Bamberg in seinem Beschluss vom 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09 - auf einen "Gesamtzusammenhang" der Regelungen in den Absätzen 6 bis 8 des § 29 StVG sowie eine angebliche "Wesensgleichheit" von Tilgung und Tilgungsreife (Rz. 20) kann nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass der Gesetzgeber es trotz gegebener Möglichkeit hierzu anlässlich der Neufassung des Gesetzes unterlassen hat, ein ausdrückliches Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreinträge während der Überliegefrist für die mit Bußgeldsachen befassten Gerichte zu normieren.

  • OLG Bamberg, 04.04.2006 - 3 Ss OWi 22/06
    Auszug aus AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09
    Dass diesem Normzweck auf der Grundlage der einseitig an den registerrechtlichen Aspekten orientierten Rechtsauffassung der Oberlandesgerichte nicht Rechnung getragen werden kann, hat das OLG Bamberg in einer früheren Entscheidung eingeräumt (Beschluss vom 04.04.2006 - 3 Ss OWi 22/06 - Rz. 14, 15).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot bei einem Neuverstoß vor Ablauf der

    Auszug aus AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09
    Eine grundlegende Entscheidung der für die forensische Praxis bedeutsamen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof ist bisher unterblieben, weil das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08 - zwar im Ergebnis die vom hiesigen Gericht seit Jahren vertretenen Rechtsauffassung geteilt, eine an sich gebotene Vorlage an den Bundesgerichtshof indes aus nicht überzeugenden Gründen unterlassen hatte.
  • OLG Frankfurt, 07.01.2010 - 2 Ss OWi 552/09

    Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen

    Auszug aus AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09
    Die anlässlich des zuletzt vom OLG Bamberg entschiedenen Falles an sich veranlasste Vorlage an den Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht Frankfurt durch eine nicht näher begründete Aufgabe seiner in der vorausgegangenen Entscheidung vertretenen Rechtsauffassung unterlaufen (Beschluss vom 07.01.2010 - 2 Ss OWi 552/09).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2010 - 4 Ss 1584/09

    Verurteilung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Berücksichtigung von

    Auszug aus AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09
    Zur Frage der Verwertbarkeit der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits tilgungsreifen Voreinträge im Verkehrszentralregister hält das Gericht auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen (u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.04.2010 - 4 Ss 1584/09) an seiner zuletzt im Urteil vom 27.07.2009 - 3 OWi 53 Js 25993/08 (Rz. 22 ff., zitiert nach juris) - vertretenden Rechtsauffassung fest.
  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09
    Dies gilt - wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt - nicht nur für den Gesetzesentwurf des Bundesrats, sondern auch und gerade für den letztlich Gesetz gewordenen Entwurf der Bundesregierung (BTDrucks 15/1508 Seiten 15, 36).
  • KG, 20.02.2004 - 3 Ws (B) 574/03

    Gerichtliche Bestimmung des Wirksamwerdens eines Fahrverbots:

    Auszug aus AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09
    Eine derartige normübergreifende Betrachtungsweise führt indes - wie gerade der vorliegende Fall zeigt - auf der Grundlage der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere bei der Anwendung von § 25 II a 1 StVG zu vermeidbaren Wertungswidersprüchen (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20.02.2004 - 2 Ss 174/03).
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