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   AG Wolgast, 08.01.2008 - 3 Cs 468/07   

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https://dejure.org/2008,33857
AG Wolgast, 08.01.2008 - 3 Cs 468/07 (https://dejure.org/2008,33857)
AG Wolgast, Entscheidung vom 08.01.2008 - 3 Cs 468/07 (https://dejure.org/2008,33857)
AG Wolgast, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 3 Cs 468/07 (https://dejure.org/2008,33857)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfuhr von Betäubungsmitteln ; Trunkenheit im Verkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Kiel, 23.08.2006 - 37 Qs 62/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Begriff des Kraftfahrzeugs

    Auszug aus AG Wolgast, 08.01.2008 - 3 Cs 468/07
    Die Norm solle die Verkehrsicherheit schützen, die in gleicher Weise durch eine Person gefährdet werde, die ihre Ungeeignetheit zum Umgang mit motorisierten Fahrzeugen im Straßenverkehr oder mit einem Motorboot gezeigt habe (LG Kiel, DAR 2006, 699).
  • BayObLG, 06.04.1993 - 1St RR 59/93

    Maschinell angetriebene Landfahrzeuge, die an Bahngleise gebunden sind, sind

    Auszug aus AG Wolgast, 08.01.2008 - 3 Cs 468/07
    Diese Auslegung ergebe, dass der Kraftfahrzeugbegriff des § 69 dem des § 1 Abs. 2 StVG und des § 4 Abs. 1 Satz 1 StVZO entspreche (BayObLG, Beschluss vom 06.04.1993, GeschZ 1 St RR 59/93 zur Trunkenheitsfahrt eines Lokomotivführers).
  • OLG Rostock, 26.06.2008 - 1 Ss 95/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr

    hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Rostock auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Wolgast vom 08.01.2008 - Az.: 3 Cs 468/07 - auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft sowie nach Anhörung des Angeklagten und seines Verteidigers am 26. Juni 2008 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1a StPO einstimmig beschlossen: .

    Das Urteil des Amtsgerichts Wolgast vom 08.01.2008 -3 Cs 468/07- wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben, soweit dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen worden ist, ihm vor Ablauf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen .

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