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   AG Wuppertal, 12.11.2009 - 90 C 162/08   

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https://dejure.org/2009,36844
AG Wuppertal, 12.11.2009 - 90 C 162/08 (https://dejure.org/2009,36844)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 12.11.2009 - 90 C 162/08 (https://dejure.org/2009,36844)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 12. November 2009 - 90 C 162/08 (https://dejure.org/2009,36844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kirchenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch des Vermieters auf Rückbauarbeiten bzw. Beschädigung der Mietsache ist nach sechs Monaten verjährt; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters auf Rückbauarbeiten bzw. Beschädigung der Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus AG Wuppertal, 12.11.2009 - 90 C 162/08
    Entscheidend ist, dass der Vermieter die unmittelbare Sachherrschaft im Sinne von § 854 BGB vom Mieter zurückerhält (BGH NJW 2005, 2004).
  • BGH, 19.11.2003 - XII ZR 68/00

    Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache

    Auszug aus AG Wuppertal, 12.11.2009 - 90 C 162/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH erfordert die "Rückgabe" der Mietsache im Sinne des § 548 Abs. 1 BGB grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters (vgl. hierzu auch BGH NJW 2004, 774, 775).
  • BGH, 15.06.1981 - VIII ZR 129/80

    Kurze Verjährung - Ersatzansprüche des Vermieters - Brand - Vernichtung der

    Auszug aus AG Wuppertal, 12.11.2009 - 90 C 162/08
    Denn der Zeitpunkt, in dem der Vermieter sich ein Bild vom Zustand der Mietsache machen kann, ist nämlich auch dann maßgebend, wenn der Mietvertrag noch nicht beendet ist (so auch BGH NJW 1981, 2406 m. w. N.).
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