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   AG Wuppertal, 14.02.2014 - 145 IN 450/10   

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https://dejure.org/2014,10474
AG Wuppertal, 14.02.2014 - 145 IN 450/10 (https://dejure.org/2014,10474)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 14.02.2014 - 145 IN 450/10 (https://dejure.org/2014,10474)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 145 IN 450/10 (https://dejure.org/2014,10474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung von Genossenschaftsmitgliedern zur Zahlung des Vorschusses zur Insolvenzmasse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung von Genossenschaftsmitgliedern zur Zahlung des Vorschusses zur Insolvenzmasse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 227/07

    Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder beim Ausscheiden aus der

    Auszug aus AG Wuppertal, 14.02.2014 - 145 IN 450/10
    Zudem verpflichtete sich jedes Mitglied in der üblicherweise von der eG verwendeten Beitrittserklärung (siehe Muster Blatt 613 dA) zur Zahlung der Geschäftsanteile und der Nachschüsse bis zu der in der Satzung bestimmten Haftsumme, BGH Urteil vom 13.10.2008, AZ: II ZR 227/07.

    Theoretisch möglich wäre beispielsweise eine Inanspruchnahme gemäß §§ 73, 87a GenG wegen Bilanzüberschuldung, BGH Urteil vom 13.10.2008, AZ: II ZR 227/07.

  • BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77

    Unzulässigkeit der Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit

    Auszug aus AG Wuppertal, 14.02.2014 - 145 IN 450/10
    gegen die eingeforderten Vorschüsse ist unzulässig, BGH Entscheidung vom 15.06.1978 - II ZR 13/77, NJW 1978, 2595 sowie Beuthien, a.a.O. § 106 GenG Rn 2. Diese sollen zunächst ungekürzt der Insolvenzmasse zufließen.
  • OLG Hamburg, 04.04.2008 - 11 U 208/06
    Auszug aus AG Wuppertal, 14.02.2014 - 145 IN 450/10
    Soweit vorgetragen wurde, man sei nur Mitglied geblieben, weil im Falle einer Kündigung wegen der schlechten Bilanz der eG das Auseinandersetzungsguthaben nicht ausgezahlt werden konnte oder der Vorstand der eG den Fortbestand der Mitgliedschaft als die wirtschaftlich sinnvollste Lösung dargestellt habe, sei auf das Urteil des OLG Hamburg vom 04.04.2008 - 11 U 208/06, veröffentlicht in Der Betrieb, 2008, sowie Beuthien, a.a.O., § 108 GenG Rn 8 verwiesen.
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 63/08

    Berücksichtigung fälliger Forderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus AG Wuppertal, 14.02.2014 - 145 IN 450/10
    Erfordernis ist stets, dass sich die benachteiligende Rechtshandlung auf solche Vermögenswerte bezieht, die bei Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung zum Vermögen des Schuldners gehörten, BGH, Urteil vom 14.05.2009 - IX ZR 63/08.
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