Rechtsprechung
AG Wuppertal, 14.08.2019 - 391 C 23/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Chefarzt nicht alle Behandlungen selbst durchgeführt - darf er trotzdem abrechnen?
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Chefarzt darf auch nicht persönlich erbachte Leistungen abrechnen - aber nicht alle
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 15.06.2015 - 1 U 98/14
Wahlarztbehandlung in Psychiatrie - welche Leistungen der Chefarzt delegieren …
Auszug aus AG Wuppertal, 14.08.2019 - 391 C 23/19
Ausreichend, aber auch erforderlich war vielmehr, dass er der Behandlung sein persönliches Gepräge gegeben hat, d.h. dass er das Behandlungskonzept entwickelt und überwacht hat, selbst regelmäßig Therapiemaßnahmen durchgeführt hat und die Behandlung im Übrigen durch Supervisionen, Nachbesprechungen und Übergabegespräche koordiniert und gesteuert hat (OLG Celle, Urteil vom 15.06.2015, Az. 1 U 98/14, zitiert nach juris).
- AG Neuss, 05.04.2023 - 85 C 368/22
Anforderungen an die Behandlung bei einer Wahlleistung in der Psychiatrie, …
Es ist auch nicht ersichtlich, inwieweit der Wahlarzt über die Anordnung der Ergotherapie e( GOÄ 719) sowie von Gruppentherapien deren Durchführung durch Supervisionen, Nachbesprechungen und Übergabegespräche koordiniert und gesteuert hat (AG Wuppertal v.. 14.8.2019, 391 C 23/19, openJur 2033733), so dass es auch hier an einer Abrechenbarkeit als Wahlleistung fehlt.