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AG Wuppertal, 16.02.2011 - 90 C 217/10 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besitzdienerschaft i.S.d. § 855 BGB liegt auch bei einem in der Wohnung des Räumungsverpflichteten volljährigen Kind vor; Besitzdienerschaft i.S.d. § 855 BGB bei in der Wohnung des Räumungsverpflichteten lebenden und volljährigen Kindes; Kostenentscheidung nach Anerkenntnis ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 546 Abs. 2; ZPO § 91a; ZPO § 93
Besitzdienerschaft i.S.d. § 855 BGB liegt auch bei einem in der Wohnung des Räumungsverpflichteten volljährigen Kind vor; Besitzdienerschaft i.S.d. § 855 BGB bei in der Wohnung des Räumungsverpflichteten lebenden und volljährigen Kindes; Kostenentscheidung nach Anerkenntnis ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07
Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung; …
Auszug aus AG Wuppertal, 16.02.2011 - 90 C 217/10
Eine solche liegt grundsätzlich vor in Bezug auf minderjährige Kinder, die in der Wohnung der Eltern leben, sowie bei volljährigen Kindern dann, wenn sie nach Eintritt der Volljährigkeit in der Wohnung der Eltern wohnen bleiben (vgl. BGH , Beschluss vom 19.3.2008, I ZB 56/07).