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AG Wuppertal, 16.11.2018 - 43 M 3275/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 15.12.2016 - I ZB 54/16
Zwangsvollstreckungsverfahren: Verlangen des Gläubigers auf Nachbesserung des …
Auszug aus AG Wuppertal, 16.11.2018 - 43 M 3275/18
Dazu muss aus dem Vermögensverzeichnis selbst ersichtlich sein, dass die Angaben unvollständig, ungenau oder widersprüchlich sind oder der Gläubiger glaubhaft macht, dass der Schuldner im Vermögensverzeichnis versehentlich unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat (vgl. BGH; Beschluss vom 15.12.2016, I ZB 54/16; BGH, Beschluss vom 03.03.2016, I ZB 74/15). - BGH, 28.04.2016 - I ZB 92/15
Vermögensauskunft: Nachbesserungspflicht hinsichtlich eines …
Auszug aus AG Wuppertal, 16.11.2018 - 43 M 3275/18
Eine Nachbesserung zur Beantwortung von Fragen über Vermögenspositionen, die schon zusammengefasst verneint sind, ist unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 28.04.2016, I ZB 92/15). - BGH, 03.03.2016 - I ZB 74/15
Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Nachbesserung …
Auszug aus AG Wuppertal, 16.11.2018 - 43 M 3275/18
Dazu muss aus dem Vermögensverzeichnis selbst ersichtlich sein, dass die Angaben unvollständig, ungenau oder widersprüchlich sind oder der Gläubiger glaubhaft macht, dass der Schuldner im Vermögensverzeichnis versehentlich unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat (vgl. BGH; Beschluss vom 15.12.2016, I ZB 54/16; BGH, Beschluss vom 03.03.2016, I ZB 74/15).