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AG Wuppertal, 19.09.2019 - 32 C 159/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 19.09.2019 - 32 C 159/19
- LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96
Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus AG Wuppertal, 19.09.2019 - 32 C 159/19
Das Gericht macht sich insoweit die zutreffenden Ausführungen des Bundesgerichtshofes (hier zu hochwertiger Elektronik) zu eigen, dass eine solche Hinweispflicht in einer derartigen Fallgestaltung regelmäßig nur dann anzunehmen ist, wenn das Produkt vom Hersteller nicht mehr produziert und nicht mehr im Sortiment geführt wird oder aber vom Hersteller selbst als Auslaufmodell bezeichnet wird ( BGH , Urteil vom 3. Dezember 1998, Az. I ZR 63/96, BeckRS 1997, 30037058) .
- LG Wuppertal, 09.01.2020 - 9 S 179/19
Vorwerk muss die Kunden nicht vorab über Thermomix-Modellwechsel informieren
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 19.09.2019, AZ 32 C 159/19, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.