Rechtsprechung
AG Zehdenick, 10.10.2017 - 31 F 222/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Zehdenick, 10.10.2017 - 31 F 222/13
- OLG Brandenburg, 23.10.2020 - 13 UF 177/17
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 23.10.2020 - 13 UF 177/17
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Erwerbsbeeinträchtigung durch psychische …
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Zehdenick - Familiengericht - vom 10.10.2017, Az. 31 F 222/13, wird der Antragsteller verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab 01.03.2018 nachehelichen Unterhalt jeweils monatlich im Voraus zum 1. eines jeden Monats in Höhe von 763, 08 EUR (Elementarunterhalt) sowie in Höhe von weiteren 175, 03 EUR (Krankenvorsorgeunterhalt) zu zahlen.