Rechtsprechung
   AG Zehdenick, 14.12.2017 - 61 C 108/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53463
AG Zehdenick, 14.12.2017 - 61 C 108/15 (https://dejure.org/2017,53463)
AG Zehdenick, Entscheidung vom 14.12.2017 - 61 C 108/15 (https://dejure.org/2017,53463)
AG Zehdenick, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 61 C 108/15 (https://dejure.org/2017,53463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,53463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    § § 249, 823 BGB, § 115 VVG

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Erkundigungspflicht; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Aktivlegitimation / RDG; Internetangebote

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 29.06.2009 - 7 U 499/09

    Ersatzfahrzeuganmietung - Anwendung der Schwacke-Liste

    Auszug aus AG Zehdenick, 14.12.2017 - 61 C 108/15
    In der Rechtsprechung hat sich hinsichtlich der Frage der Erkennbarkeit die Überzeugung gebildet, dass ein Geschädigter Zweifel an der Angemessenheit des Tarifes erst dann haben muss, wenn dieser zwischen 50% und 100% höher liegt, als der örtlich übliche Tarif (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009, Az.: 7 U 499/09).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Zehdenick, 14.12.2017 - 61 C 108/15
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich rele-- | vanten Markt - nicht für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (vgl. BGH-Urtell vom 14.10.2008, Az.: VI ZR 308/07).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Zehdenick, 14.12.2017 - 61 C 108/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte in einem solchen Fall nach 8 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH-Urteil vom 09.05.2006 und vom 30.01.2007, Az.; VI ZR 117/05 sowie vom 20.03.2007, Az.: VI ZR 99/06).
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus AG Zehdenick, 14.12.2017 - 61 C 108/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte in einem solchen Fall nach 8 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH-Urteil vom 09.05.2006 und vom 30.01.2007, Az.; VI ZR 117/05 sowie vom 20.03.2007, Az.: VI ZR 99/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht