Rechtsprechung
AG Zeitz, 06.03.2018 - 4 C 462/15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 91 Abs 1 S 1 ZPO, Nr 1008 RVG-VV
Kostenfestsetzung: Umfang der Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten des obsiegenden von mehreren Streitgenossen - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.02.2006 - II ZB 3/05
Kostenerstattung im Streitgenossenprozess
Auszug aus AG Zeitz, 06.03.2018 - 4 C 462/15
Gemäß der herrschenden Rechtsprechung kann bei Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts durch Streitgenossen der obsiegende Streitgenosse von dem insoweit unterlegenen Gegner nur die Erstattung des Bruchteils der außergerichtlichen Kosten verlangen, der seiner Beteiligung an dem Rechtsstreit entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2006 - II ZB 3/05 -, juris).