Rechtsprechung
AG Zeitz, 07.08.2018 - 4 C 131/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,40739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzbegehren im Zusammenhang mit der Beschädigung eines PKWs durch Aufstellen eines Werbeschildes und daraus foglender Ablenkung im Strassenverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zeitz, 07.08.2018 - 4 C 131/18
- LG Halle, 29.11.2018 - 1 S 175/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 05.02.2016 - 9 U 134/15
Werbeanlagen; Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus AG Zeitz, 07.08.2018 - 4 C 131/18
Unter Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist die Ermöglichung eines störungsfreien Verkehrsflusses zu verstehen, welcher nicht durch Anlagen der Außenwerbung beeinträchtigt werden soll (vgl. für eine ähnliche Bestimmung in NRW OLG Hamm, Beschluss vom 05. Februar 2016 - I-9 U 134/15 -, Rn. 18, juris).