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   AG Zeitz, 12.03.2018 - 4 C 252/17   

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https://dejure.org/2018,5291
AG Zeitz, 12.03.2018 - 4 C 252/17 (https://dejure.org/2018,5291)
AG Zeitz, Entscheidung vom 12.03.2018 - 4 C 252/17 (https://dejure.org/2018,5291)
AG Zeitz, Entscheidung vom 12. März 2018 - 4 C 252/17 (https://dejure.org/2018,5291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 91 Abs 1 ZPO, § 1 JVEG, §§ 1 ff JVEG
    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Druck-, Kopier- und Portokosten einer nicht anwaltlich vertretenen Partei

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kläger vertritt sich selbst: Auslagen werden erstattet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Cottbus, 10.07.2020 - 1 KE 18/20
    Zum einen steht einer Analogie entgegen, dass für eine planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts nichts ersichtlich ist, zum anderen könnte naheliegen, dass für die von Seiten des Gesetzgebers bestimmte Höhe der Pauschale für die Anfertigung von Ablichtungen (0,50 EUR für die ersten 50 Seiten) andere Überlegungen maßgeblich waren, als sie vorliegend zum Tragen kämen (i. E. ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24. Juni 1993 - 1 S 2550/91 -, juris Rn. 3 m. w. N.; VG Augsburg Beschl. v. 28. April 2014 - 1 M 14.605 -, BeckRS 2014, 51937 Rn. 12, zit. nach beck-online.de; Wysk/Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 162 Rn. 13 und 16; a.A.: [jew. ohne Begründung] AG Zeitz, Beschl. v. 12. März 2018 - 4 C 252/17 -, zit. nach beck-online.de; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Juli 2019, § 162 VwGO Rn. 25; wohl auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 09. April 2002 - 23 C 02.676 -, zit. nach beck-online.de).
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