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   AG Zeitz, 15.10.2015 - 14 M 416/15   

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https://dejure.org/2015,31472
AG Zeitz, 15.10.2015 - 14 M 416/15 (https://dejure.org/2015,31472)
AG Zeitz, Entscheidung vom 15.10.2015 - 14 M 416/15 (https://dejure.org/2015,31472)
AG Zeitz, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 14 M 416/15 (https://dejure.org/2015,31472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Übernahme des Vollstreckungsauftrags eines Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher hinsichtlich Pfändung körperlicher Sachen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14

    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines

    Auszug aus AG Zeitz, 15.10.2015 - 14 M 416/15
    Der Gerichtsvollzieher lehnt die Übernahme des Auftrags ab; es lägen ihm außer dem Auftrag keine weiteren Urkunden vor, aus denen sich die zweifelsfreie Echtheit der Forderung ergebe; er bezieht sich dazu auf den Beschluss des BGH vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, juris.

    Der Beschluss des BGH vom 18. Dezember 2014 - I ZB 27/14 -, juris, betrifft nur Aufträge gemäß § 7 JBeitrO und nicht Aufträge gemäß § 6 JBeitrO.

  • AG Paderborn, 06.04.2011 - 12 M 643/11

    Für die Zwangsvollstreckung nach der JBeitrO ist entgegen der ZPO nur ein

    Auszug aus AG Zeitz, 15.10.2015 - 14 M 416/15
    Der Gerichtsvollzieher ist ein selbständiges Organ der Rechtspflege und bleibt dies auch nach einem Vollstreckungsauftrag durch eine in § 2 JBeitrO genannte Stelle (vgl.AG Paderborn, Beschluss vom 06. April 2011 - 12 M 643/11 -, juris).
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