Rechtsprechung
AG Zeitz, 19.06.2020 - 5 M 201/19, 5 M 202/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 850d Abs 1 S 2 ZPO, § 1612a BGB, § 1612b BGB
Pfändung des Arbeitseinkommens eines Schuldners wegen laufender Unterhaltspflichten; Aufteilung des gepfändeten Betrags bei mehreren Unterhaltsberechtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.08.2010 - VII ZB 101/09
Unterhaltsvollstreckung: Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltspflichten in …
Auszug aus AG Zeitz, 19.06.2020 - 5 M 201/19
Dieser Verzicht ist für die Ermittlung des pfandfreien Betrages jedoch unberücksichtigt zu lassen, da es auf die gesetzlichen Unterhaltsansprüche ankommt und nicht auf den Unterhaltsbetrag, den der Schuldner tatsächlich leistet (vgl. auch BGH, Beschluss vom 05. August 2010 - VII ZB 101/09 -, juris).