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   AG Zeitz, 21.03.2019 - 4 C 357/17   

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AG Zeitz, 21.03.2019 - 4 C 357/17 (https://dejure.org/2019,10058)
AG Zeitz, Entscheidung vom 21.03.2019 - 4 C 357/17 (https://dejure.org/2019,10058)
AG Zeitz, Entscheidung vom 21. März 2019 - 4 C 357/17 (https://dejure.org/2019,10058)
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  • BGH, 04.12.2018 - VIII ZB 37/18

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten eines außerhalb des

    Auszug aus AG Zeitz, 21.03.2019 - 4 C 357/17
    Das Gericht schließt sich, unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 4. Dezember 2018 (Az. VIII ZB 37/18), der Rechtsauffassung der Rechtspflegerin an.

    Eine Partei, die einen außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt, ohne dass die in § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO vorausgesetzte Notwendigkeit bestanden hat, kann vom unterlegenen Prozessgegner - bis zur Grenze der tatsächlich angefallenen Kosten - diejenigen fiktiven Reisekosten erstattet verlangen, die angefallen wären, wenn sie einen am entferntesten Ort des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018, Az. VIII ZB 37/18, Rn. 9 - zitiert nach juris).

    Auch in diesen Fällen können diejenigen Reisekosten zur Erstattung verlangt werden, die entstanden wären, wenn sie einen Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks mandatiert hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018, Az. VIII ZB 37/18, Rn. 14 - zitiert nach juris).

    Seine schutzwürdigen Belange sind somit auch dann nicht betroffen, wenn solche Reisekosten nur auf fiktiver Basis zu erstatten sind, da anerkanntermaßen tatsächlich entstandene, aber nicht notwendige Kosten in Höhe ersparter fiktiver notwendiger Kosten zu ersetzen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018, Az. VIII ZB 37/18, Rn. 16 mit Verweis auf die Entscheidung vom 9. Mai 2018, Az. I ZB 62/17 und vom 25. Oktober 2011, Az. VIII ZB 93/10 - zitiert nach juris).

  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am

    Auszug aus AG Zeitz, 21.03.2019 - 4 C 357/17
    Seine schutzwürdigen Belange sind somit auch dann nicht betroffen, wenn solche Reisekosten nur auf fiktiver Basis zu erstatten sind, da anerkanntermaßen tatsächlich entstandene, aber nicht notwendige Kosten in Höhe ersparter fiktiver notwendiger Kosten zu ersetzen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018, Az. VIII ZB 37/18, Rn. 16 mit Verweis auf die Entscheidung vom 9. Mai 2018, Az. I ZB 62/17 und vom 25. Oktober 2011, Az. VIII ZB 93/10 - zitiert nach juris).
  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des

    Auszug aus AG Zeitz, 21.03.2019 - 4 C 357/17
    Seine schutzwürdigen Belange sind somit auch dann nicht betroffen, wenn solche Reisekosten nur auf fiktiver Basis zu erstatten sind, da anerkanntermaßen tatsächlich entstandene, aber nicht notwendige Kosten in Höhe ersparter fiktiver notwendiger Kosten zu ersetzen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018, Az. VIII ZB 37/18, Rn. 16 mit Verweis auf die Entscheidung vom 9. Mai 2018, Az. I ZB 62/17 und vom 25. Oktober 2011, Az. VIII ZB 93/10 - zitiert nach juris).
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