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   AG Zeitz, 22.08.2019 - 4 C 25/19   

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https://dejure.org/2019,38637
AG Zeitz, 22.08.2019 - 4 C 25/19 (https://dejure.org/2019,38637)
AG Zeitz, Entscheidung vom 22.08.2019 - 4 C 25/19 (https://dejure.org/2019,38637)
AG Zeitz, Entscheidung vom 22. August 2019 - 4 C 25/19 (https://dejure.org/2019,38637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie hoch darf der jährliche Beitrag zur Instandhaltungsrücklage sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Stuttgart, 09.02.2018 - 67 C 3653/17

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Anfechtungsfristwahrung durch

    Auszug aus AG Zeitz, 22.08.2019 - 4 C 25/19
    Das AG Stuttgart (Urteil vom 09. Februar 2018 - 67 C 3653/17 WEG -, Rn. 27, juris) vertritt die Auffassung, selbst wenn die Berechnung nach § 28 Abs. 2 II. BV nur Anhaltspunkte geben könne, erscheine eine Zahlung zur Instandhaltungsrücklage, die die hiernach errechneten Beträge um mehr als das Doppelte übersteige, als nicht mehr angemessen; der WEG bleibe für Sonderausgaben insoweit jedoch immer die Möglichkeit einer Sonderumlage.
  • AG Mettmann, 28.08.2008 - 26 C 40/08
    Auszug aus AG Zeitz, 22.08.2019 - 4 C 25/19
    Das AG Mettmann (Urteil vom 28.08.2008 - 26 C 40/08, zit.nach beck-online) vertritt die Auffassung, bei höheren Instandhaltungskosten müsse eine Sonderumlage beschlossen werden.
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2002 - 3 Wx 123/02

    Zur Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus AG Zeitz, 22.08.2019 - 4 C 25/19
    Bei der Bemessung der Instandhaltungsrücklage und des jährlichen Beitrags dazu haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum; nur wesentlich überhöhte Ansätze können gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juni 2002 - I-3 Wx 123/02 -, Rn. 21, juris).
  • KG, 12.08.1994 - 24 W 2762/94

    Eigentümerbeschluß über eine einmalige Zahlung zur Vermeidung von

    Auszug aus AG Zeitz, 22.08.2019 - 4 C 25/19
    (KG Berlin, Beschluss vom 12. August 1994 - 24 W 2762/94 -, Rn. 11, juris).
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