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AG Zeitz, 25.03.2014 - 4 C 419/13 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 555b BGB
Einbau von Rauchwarnmeldern: Duldungspflicht des Mieters selbst bei mieterseits zuvor eingebrachten Rauchwarnmeldern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Vermieters gegenüber dem Mieter auf Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zeitz, 25.03.2014 - 4 C 419/13
- LG Halle, 22.09.2014 - 3 S 25/14
- BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 290/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hannover, 10.11.2010 - 1 S 24/10
Auszug aus AG Zeitz, 25.03.2014 - 4 C 419/13
Da das Mietobjekt nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet war, stellt die jetzt beabsichtigte Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern eine Modernisierungsmaßnahme dar, die als solche von der Beklagten zu dulden ist (vgl. auch LG Hannover, Beschluss vom 10.11.2010, 1 S 24/10 - Juris -).