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AG Zerbst, 09.05.2003 - 7 F 78/03 |
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Verfahrensgang
- AG Zerbst, 09.05.2003 - 7 F 78/03
- OLG Naumburg, 23.05.2003 - 3 WF 76/03
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 23.05.2003 - 3 WF 76/03
Voraussetzungen für prozessuale und materiell-rechtliche Bindungen eines …
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zerbst vom 17.04.2003 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 09.05.2003 (Az.: 7 F 78/03) wird auf seine Kosten (§ 97 Abs. 1 ZPO, § 1 GKG, Nr. 1956 Anlage GKG) zurückgewiesen.Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird diesem in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Zerbst vom 17.04.2003 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 09.05.2003 (Az.: 7 F 78/03) für den ersten Rechtszug in vollem Umfang für den Antrag aus der Klageschrift vom 11.02.2003 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin H. Sch. aus D. bewilligt.