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AG Zittau, 08.02.2018 - 5 C 469/17 |
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- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der …
Auszug aus AG Zittau, 08.02.2018 - 5 C 469/17
Tritt der Geschädigte nach einem Fahrzeugschaden seine Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten ab, ist die Abtretung mangels hinreichender Bestimmbarkeit unwirksam (Leitsatz des Urteils des BGH vom 07.06.2011, Aktenzeichen VI ZR 260/10).