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   AG Zittau, 15.05.2019 - 5 C 495/18   

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AG Zittau, 15.05.2019 - 5 C 495/18 (https://dejure.org/2019,13910)
AG Zittau, Entscheidung vom 15.05.2019 - 5 C 495/18 (https://dejure.org/2019,13910)
AG Zittau, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - 5 C 495/18 (https://dejure.org/2019,13910)
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Volltextveröffentlichung

  • IWW

    § 7 StVG; § 249 BGB
    Unfallregulierung, Mietwagen, Standgeld

 
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  • OLG Köln, 20.03.2012 - 15 U 170/11

    Schadensminderungspflicht und lange Zeit bei der Ausfallentschädigung - 19 Wochen

    Auszug aus AG Zittau, 15.05.2019 - 5 C 495/18
    Der Geschädigte hat jedenfalls Anspruch auf sofortigen Ersatz (vgl. OLG Köln, Urteil v. 20.03.2012, AZ: 15 U 170/11, juris, Rn. 17).
  • OLG Dresden, 18.12.2013 - 7 U 831/13

    Zur Erforderlichkeit und Berechnung von Mietwagenkosten. Insbesondere zur

    Auszug aus AG Zittau, 15.05.2019 - 5 C 495/18
    Für die somit zu erfolgende Berechnung nach der Schwacke-Liste ergibt sich zunächst noch der Hinweis, dass bei der Ermittlung des Tarifs vom sogenannten "Modus" auszugehen ist, denn dieser stellt eine reine Ängebotserhebung dar und kommt daher der realen Marktsituation am nächsten (vgl. BGH in NJW 2007, S. 1449; vgl. Urteil OLG Dresden v. 18.12.2013, AZ: 7 U 831/13).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Zittau, 15.05.2019 - 5 C 495/18
    Sodann werden bei der Berechnung des Preises die überschießenden, nicht in Wochenpauschalen aufgehenden Miettage nicht nach den in der Schwacke-Liste aufgeführten Tagespauschalen berechnet, sondern anhand des vom \Vochenpreises zu ermittelnden Tagespreises berechnet, denn die höheren Preise der Einzeltagespauschalen usw. beruhen ersichtlich auf den Besonderheiten und dem höheren Aufwand für den Vermieter im Rahmen von Kurzzeitmieten (vgl. BGH in NJW 2009, S. 58).
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Zittau, 15.05.2019 - 5 C 495/18
    Denn eine solche Erkundigungspflicht besteht - abgesehen von besonderen, hier nicht ersichtlichen Umständen des Einzelfalls, wie beispielsweise relevantem Sonderwissen des Geschädigten - nach der vorstehend genannten, ständigen Rechtsprechung des 7. Senats des OLG Dresden, dem auch das Landgericht Görlitz folgt, regelmäßig nur dann, wenn sich dem Geschädigten aufgrund eines erheblichen oder auffälligen Abweichens von den Preisen der Schwacke-Liste Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Mietpreises hätten aufdrängen müssen (vgl. Urteil BGH v. 04.07.2006, AZ: VI ZR 237/05, juris, Rn. 12 u. 13).
  • OLG Dresden, 18.12.2013 - 7 U 606/13

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Zittau, 15.05.2019 - 5 C 495/18
    Im Hinblick darauf vertritt das Gericht, ebenso wie das Landgericht Görlitz und das OLG Dresden (vgl. Urteil OLG Dresden v. 18.12.2013, AZ: 7 U 606/13), die Auffassung, dass sich ein in diesem Sinne beachtliches Missverhältnis in der Regel dem Geschädigten nur dann aufdrängen muss, wenn der maßgebliche Tarif der Schwacke-Liste um mindestens 50 Prozent überschritten worden ist.
  • OLG Dresden, 09.11.2016 - 7 U 685/16
    Auszug aus AG Zittau, 15.05.2019 - 5 C 495/18
    Angesichts des hier gegenständlichen Mietpreises traf die Geschädigtenseite - der ständigen Rechtsprechung des Landgerichts und auch des OLG Dresden folgend (vgl. z.B. Urteil OLG Dresden v. 31.07.2013, AZ: 7 U 1952712; Urteil OLG Dresden v. 09.11.2016, AZ: 7 U 685/16) - zum Anmietzeitpunkt auch keine Pflicht, sich Angebote von weiteren Mietwagenfirmen einzuholen.
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Zittau, 15.05.2019 - 5 C 495/18
    Für die somit zu erfolgende Berechnung nach der Schwacke-Liste ergibt sich zunächst noch der Hinweis, dass bei der Ermittlung des Tarifs vom sogenannten "Modus" auszugehen ist, denn dieser stellt eine reine Ängebotserhebung dar und kommt daher der realen Marktsituation am nächsten (vgl. BGH in NJW 2007, S. 1449; vgl. Urteil OLG Dresden v. 18.12.2013, AZ: 7 U 831/13).
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