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AG Zossen, 01.11.2018 - 7 C 75/18 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebskostenabrechnung, Kosten des Winterdienstes, Anforderungen an Parteivortrag zu Einwendungen
- mietrechtsiegen.de
Darlegungsanforderung: Bestreiten von Winterdienstkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11
BGH verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip im …
Auszug aus AG Zossen, 01.11.2018 - 7 C 75/18
Der Vermieter darf grundsätzlich auch verbrauchsabhängige "kalte" Betriebskosten nach dem Abflussprinzip (= Umlage der Kosten, mit denen der Vermieter selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird) abrechnen, weil ihn die §§ 556 ff. BGB nicht auf die Abrechnung nach dem Leistungsprinzip (= Umlage der Kosten, die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallen sind) festlegen (vgl. BGH, Urteil vom 01. Februar 2012 - VIII ZR 156/11 -, Rn. 11, juris m.w.Nw.).