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   AG Zweibrücken, 02.06.2014 - 1 C 62/14   

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https://dejure.org/2014,48761
AG Zweibrücken, 02.06.2014 - 1 C 62/14 (https://dejure.org/2014,48761)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.06.2014 - 1 C 62/14 (https://dejure.org/2014,48761)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 1 C 62/14 (https://dejure.org/2014,48761)
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  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Leistung restlichen Schadensersatzes verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Oldenburg, 07.11.2012 - 5 S 443/12

    Anspruch auf Zahlung eines weiteren Sachverständigenhonorars für die Erstellung

    Auszug aus AG Zweibrücken, 02.06.2014 - 1 C 62/14
    Zudem hat der Geschädigte keine Erkundigungspflicht nach einem besonders günstigen Sachverständigen, sondern trägt lediglich das Risiko, dass sich der Sacherstärtdlge in einem späteren Prozess als zu teuer erweist (vgl. LG Oldenburg NJW-RR 2013, 273 m.w.N.).

    Nach Auffassung des Gerichts bildet die BVSK-Befragung auch für Nebenkosten eine geeignete Schätzgrundlage (so auch LG Oldenburg NJW-RR 2013, 273 (275)).

  • LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Auszug aus AG Zweibrücken, 02.06.2014 - 1 C 62/14
    (1) Die Kosten eines Sachverständigen gehören anerkanntermaßen zu den vom Schädiger zu ersetzenden Positionen, wenn die Einholung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war (LG Zweibrücken, Urt. v. 18. Oktober 2011, Az. 3 S 3/11).

    Diese erscheint dem Gericht als taugliche Schätzungsgrundlage (vgl. LG Zweibrücken, Hinweisbeschluss v. 11. September 2012, Az. 3 S 30/12, BeckRS 2012, 20217; LG Zweibrücken, Urteil v. 18. Oktober 2011, Az. 3 S 3/11 m. w. N.; LG Zweibrücken, Urt. v. 22. Februar 2011, Az. 3 S 95/10).

  • LG Zweibrücken, 11.09.2012 - 3 S 30/12
    Auszug aus AG Zweibrücken, 02.06.2014 - 1 C 62/14
    Diese erscheint dem Gericht als taugliche Schätzungsgrundlage (vgl. LG Zweibrücken, Hinweisbeschluss v. 11. September 2012, Az. 3 S 30/12, BeckRS 2012, 20217; LG Zweibrücken, Urteil v. 18. Oktober 2011, Az. 3 S 3/11 m. w. N.; LG Zweibrücken, Urt. v. 22. Februar 2011, Az. 3 S 95/10).

    Geht man davon aus, dass es sich um "Bis-Werte" handelt (davon ausgehend LG Zweibrücken, Hinweisbeschluss v. 11. September 2012, Az. 3 S 30/12, BeckRS 2012, 20217), so läge das Gesamthonorar des Sachverständigen ohnehin innerhalb des "HB V Korridors" und es wäre für die Klägerin nicht erkennbar, dass es sich bei verschiedenen Einzelpositionen um eine leicht überhöhte Rechnung handelt.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Zweibrücken, 02.06.2014 - 1 C 62/14
    Ob und in welchem Umfang Herstellungskosten - und damit auch Sachverständigenkosten - erforderlich sind, richtet sich danach, ob sie Aufwendungen darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 560 m.w.N.).

    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die Abrechnung anhand einer an der Schadenshöhe orientierten Pauschale erfolgte (BGH NJW 2006, 2472; BGH NJW 2007, 1450).

  • AG Cham, 12.07.2006 - 6 C 66/06
    Auszug aus AG Zweibrücken, 02.06.2014 - 1 C 62/14
    Insbesondere besteht auch bei Vermittlung eines Sachverständigen durch ein Autohaus keine Erkundigungspflicht(AG Cham, NZV 2006, 655).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Zweibrücken, 02.06.2014 - 1 C 62/14
    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die Abrechnung anhand einer an der Schadenshöhe orientierten Pauschale erfolgte (BGH NJW 2006, 2472; BGH NJW 2007, 1450).
  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Auszug aus AG Zweibrücken, 02.06.2014 - 1 C 62/14
    Maßgebend für diese Frage ist vielmehr, ob einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Position des Geschädigten die aufgewendeten Kosten als zweckmäßig und angemessen erscheinen, mithin also ein objektiviert-subjektiver Maßstab (LG Kaiserslautern, Urt. v. 14. Juni 2013, Az. 3 0 837/12).
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