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   AG Zweibrücken, 02.08.2010 - 2 C 131/10   

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https://dejure.org/2010,57770
AG Zweibrücken, 02.08.2010 - 2 C 131/10 (https://dejure.org/2010,57770)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.08.2010 - 2 C 131/10 (https://dejure.org/2010,57770)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. August 2010 - 2 C 131/10 (https://dejure.org/2010,57770)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Saarbrücken, 21.02.2008 - 11 S 130/07
    Auszug aus AG Zweibrücken, 02.08.2010 - 2 C 131/10
    Das erkennende Gericht folgt bei der Beurteilung dieser Frage im Ergebnis der Auffassung des Landgerichts Saarbrücken in der Entscheidung vom 21.02.2008, Az. 11 S 130/07.
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Zweibrücken, 02.08.2010 - 2 C 131/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 17.11,2005 - 11 S 70/05), die in Einklang steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 23.1.2007, VI ZR 67/06), ist für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten einzig und allein maßgeblich, dass das berechnete Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des 5 249 Abs, 2 BGB angesehen werden kann.
  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte

    Auszug aus AG Zweibrücken, 02.08.2010 - 2 C 131/10
    Eine Differenzierung nach der Art des auszugleichenden Schadens erscheint als Erfordernis der Wirksamkeitdäer Abtretung überspannt (vgl. zu einem zulässigen Wortlaut auch: BGH NJW-RR 94, 1081).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Zweibrücken, 02.08.2010 - 2 C 131/10
    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in dem Urteil vom 20.1.2006, Az.: 4 U 49/05 an, dass dort u. a. wie folgt ausgeführt hat:.
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