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   AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14   

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https://dejure.org/2014,48719
AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14 (https://dejure.org/2014,48719)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.07.2014 - 1 C 185/14 (https://dejure.org/2014,48719)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 1 C 185/14 (https://dejure.org/2014,48719)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mit merkwürdiger Begründung die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14
    Wenn eine Vergütung für die Erstellung des Sachverständigengutachtens nicht ausdrücklich vereinbart wurde, muss gemäß § 632 Abs. 2 BGB davon ausgegangen werden, dass zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen, dem sie den Auftrag zur Gutachtenserstellung erteilt hatte, die übliche Vergütung als vereinbart gilt (BGH VersR 2006, 1131).

    Die Anerkennung der Üblichkeit setzt gleiche Verhältnisse in zahlreichen Einzelfällen voraus, wobei sich die übliche Vergütung regelmäßig innerhalb einer bestimmten Bandbreite bewegen wird, die Ausreißer nicht berücksichtigt (BGH VersR 2006, 1131).

    Der Bundesgerichtshof hat die Abrechnung von Sachverständigen anhand einer an der Schadenshöhe orientierten Pauschale ausdrücklich gebilligt (BGH NJW 2006, 2472, 2474; BGH NJW 2007, 1450, 1452).

    Zudem ist dieser Maßstab auch deshalb unzutreffend, weil die Pauschalen zulässigerweise auch das Haftungsrisiko des Sachverständigen bei Routinegutachten einbeziehen ( BGH NJW 2006, 2472, 2474).

  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Auszug aus AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14
    Maßgebend für diese Frage ist vielmehr, ob einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Position des Geschädigten die aufgewendeten Kosten als zweckmäßig und angemessen erscheinen, mithin also ein objektiviert-subjektiver Maßstab (LG Kaiserslautern, Urteil vom 14. Juni 2013 - Aktenzeichen: 3 O 837/12).

    Nur auf eine Überschreitung dieses Erforderlichkeitsmaßstabes bezieht sich auch die von der Beklagten angeführte Formulierung des Bundesgerichtshofs, dass der Geschädigte das Risiko überhöhter Kosten zu tragen habe (LG Kaiserslautern, Urteil vom 14. Juni 2013 -Aktenzeichen: 3 O 837/12 ).

    Der Einwand der Beklagten, für ein Gutachten der vorliegenden Art sei ein Aufwand von höchstens 70 Minuten notwendig und damit auch bei pauschalierter Abrechnung kein höherer Betrag als der, der sich aus diesem Stundenansatz ergeben kann, greift nicht (vgl. LG Kaiserslautern, Urteil vom 14. Juni 2013 - Aktenzeichen: 3 O 837/12).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14
    Erforderlich sind dabei solche Kosten, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten aus gesehen als zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH NJW 2005, 1108 f.; BGH NJW 2007, 1450, 1451 m. w. N.).

    Zur Marktforschung ist er dabei auch bei der Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Honorare des Sachverständigen nicht verpflichtet, trägt allerdings das Risiko, dass sich das Gutachten dann im Prozess als zu teuer erweist (BGH NJW 2005, 3134 f.; BGH NJW 2007, 1450, 1452 m. w. N.).

    Der Bundesgerichtshof hat die Abrechnung von Sachverständigen anhand einer an der Schadenshöhe orientierten Pauschale ausdrücklich gebilligt (BGH NJW 2006, 2472, 2474; BGH NJW 2007, 1450, 1452).

  • LG Zweibrücken, 18.10.2011 - 3 S 3/11
    Auszug aus AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14
    Diese erscheint dem Gericht als taugliche Schätzungsgrundlage (vgl. LG Zweibrücken, Urteil vom 18.10.2011 - Aktenzeichen: 3 S 3/11 m. w. N.).

    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars trägt dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Werts der Forderung des Geschädigten ist (vgl. LG Zweibrücken, Urteil vom 18.10.2011 -Aktenzeichen: 3 S 3/11 m.w.N.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten bei fehlender

    Auszug aus AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14
    Nur diese Vergütung schuldet det Geschädigte dem Sachverständigen, so dass dem Geschädigten für die Einholung des Sachverständigengutachtens auch nur ein Schaden in Höhe der üblichen Vergütung für die Erstellung des Sachverständigengutachtens entstanden sein kann (LG Nümberg-Fürth, Urteil vom 29. Februar 2012 - Aktenzeichen: 8 S 2791/11).
  • OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98

    Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer

    Auszug aus AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14
    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Geschädigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 249 Rdnr. 58; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 12 StVG Rdnr. 50; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rdnr. 120: fehlende Erforderlichkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind; ebenso LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, Bl. 53 ff. d. A., dort S. 4/5 m. w. N.).
  • AG Kerpen, 13.02.2013 - 110 C 158/12
    Auszug aus AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14
    Liegt ein Fall des Totalschadens vor, so ist der Wiederbeschaffungswert brutto maßgeblich (AG Kerpen BeckRS 2013, 12456).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14
    Die von der Klägerin vorgetragene Abtretung ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirksam, denn die abgetretene Forderung ist hinreichend bestimmt und beschränkt sich ausdrücklich benannt auf die Sachverständigenkosten (BGH, Urteil vom 07.06.2011 - Aktenzeichen: VI ZR 260/10).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14
    Erforderlich sind dabei solche Kosten, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten aus gesehen als zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH NJW 2005, 1108 f.; BGH NJW 2007, 1450, 1451 m. w. N.).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14
    Zur Marktforschung ist er dabei auch bei der Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Honorare des Sachverständigen nicht verpflichtet, trägt allerdings das Risiko, dass sich das Gutachten dann im Prozess als zu teuer erweist (BGH NJW 2005, 3134 f.; BGH NJW 2007, 1450, 1452 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

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